Der Vertrags- und Privatarzt in einer Person!
Arbeitsfreude und wirtschaftlicher Erfolg sind in den letzten Jahren im Beruf des Vertragsarztes gründlich zurückgegangen. Dies ist schlimm, denn die Freude am ärztlichen Beruf und die wirtschaftliche Absicherung des Heilers sind wichtige Voraussetzungen für eine hohe medizinische Qualität für den Patienten.
„Gute Medizin wird gar nicht mehr bezahlt“ hört man heute häufig von Vertragsärzten aller Fachrichtungen. Dies entspricht leider der Realität, aber gute Medizin wird in der GKV auch gar nicht verlangt. Der Gesetzgeber verpflichtet den Vertragsarzt im SGB V (dort § 12) lediglich zu einer ausreichenden Versorgung seiner Patienten. Ausreichend heißt Note 4, und nicht Note 2 oder 1. Dementsprechend ist auch die Vergütung gestaltet, die die Krankenkassen mit den neuen Regelleistungsvolumina bereitstellen. Aber auf der anderen Seite steht der Anspruch der Patienten nach einer optimalen medizinischen Versorgung, welcher durch die Krankenkassen im Eigeninteresse gefördert wird.
In diesem Spannungsfeld, zwischen ausreichender Vergütung und maximalem Anspruch der Patienten, steht der Vertragsarzt.
Allerdings haben die letzen Jahre bei den Patienten das Bewusstsein gefördert, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Vollkasko-Versicherung ist. Die Aufgabe der GKV ist derzeit die Absicherung grundlegender, existenzieller Risiken. Schritt um Schritt wurde der Leistungsumfang der GKV dafür ausgedünnt, die verfügbaren Gelder werden durch den in Gesundheitsfonds in die Versorgung schwerer, häufig chronischer Krankheitsbilder mit volkswirtschaftlichem Schaden gelenkt. Für die Zuwendungs-Medizin, die Behandlung von so genannten Bagatell-Erkrankungen, sowie die Gesundheitspflege und Prävention, ist der Raum unter dem Dach der GKV eng worden.
Denn wer mehr will, wer seinen Arzt auch als Gesunder konsultieren will, wer alternative Heilmethoden, ergänzende Diagnostik und Beratung in Anspruch nehmen möchte, der muss dafür bezahlen. Und er wird dies gerne tun, denn der Nutzen, den der Arzt als Gesundheits-Experte bieten kann, ist überzeugend.
Im Bereich der Befindlichkeitsstörungen und der Gesundheitspflege sind die Ansprüche der Bürger jedoch unterschiedlich. Die Aufgaben des Privatarztes bestehen daher neben der Durchführung von medizinischen Maßnahmen vor allem auch in der Beratung des Kunden über verschiedene Alternativen. Der Arzt ist zum Dienstleister und Berater geworden, der Patient zum gleichberechtigten Partner.
Wohl gemerkt: Dies alles gilt nur, solange ein Kunde in der Praxis steht, der sich frei entscheiden kann. Bei akuter schwerer Krankheit ist der Patient kein Kunde. Er ist in einer Notsituation, benötigt wirkungsvolle Hilfe und muss sich auf den unabhängigen medizinischen Rat des Arztes verlassen. Dieser Bereich gehört in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Sie als Arzt stellt sich aber die Frage, wie Ihre zukünftige Tätigkeit aussehen soll. Es geht hierbei nicht um eine Entweder-Oder-Entscheidung zwischen spezialisierter Vertragsarzt- und kundenorientierter Privatarzt-Tätigkeit. Es geht um die Frage, welche Schwerpunkte Sie künftig in Ihrem Praxis-Profil bewusst setzen, welche Strategie Sie verfolgen möchten. Denn aus dieser Strategie leitet sich der Weg ab, den Sie zur weiteren Praxis-Entwicklung gehen können.
Die Chancen für einen Ausbau der privatärztlichen Tätigkeit sind gut. Noch immer genießt der Arztberuf hohes Ansehen und großes Vertrauen in der Bevölkerung. Vertrauen, das andere Berufsgruppen verspielt haben, denen man nicht mehr abnimmt, dass sie das Wohl des Kunden über die eigenen wirtschaftlichen Interessen stellen.
Für den Arzt war dies bisher kein Problem, denn Geld spielte in der Praxis keine Rolle. Dieses Vertrauen nicht zu beschädigen in einer Zukunft, in der nicht mehr die Krankenkasse, sondern der Patient selber als Kunde in die Praxis tritt, ist zweifelsfrei eine große Herausforderung.
Doch sie ist zu bewältigen: Patientenumfragen belegen das weiterhin wachsende Interesse der Patienten an ergänzenden medizinischen Angeboten. Gleichzeitig wächst auch die Einsicht in die Notwendigkeit von Selbstzahlung, wie es sich z. B. an der Etablierung der Praxisgebühr zeigte. So haben die Selbstzahlungen mittlerweile die Erkenntnis des Patienten gefördert, dass auch die Tätigkeit des Arztes keine unendliche und frei verfügbare Ressource ist, sondern zwangsläufig eine wirtschaftliche Komponente besitzt.
Es ist nichts Verwerfliches daran, wenn Sie von Ihrem nutzenstiftenden Tun persönlich wirtschaftlich profitieren. Auch Steuerberater, Handwerker oder Architekten bieten potenziellen Kunden ihre Dienstleistungen selbstverständlich gegen Entgelt an – ganz ohne Vertrauensverlust.
Natürlich stellen sich dem Privatarzt dabei völlig neue Aufgaben. Er begibt sich in einen Wettbewerb mit Kollegen, muss rechtliche Vorgaben beachten, den Nutzen seiner Angebote erläutern und mit dem Kunden über Geld sprechen. Dazu gehören ein funktionierender Praxisablauf, ein angenehmes Ambiente und eine kontinuierliche, schrittweise und auf ein Ziel ausgerichtete Praxis-Entwicklung.
Tipp: Am 14. November 2009 findet der 1. Bundeskongress für Privatmedizin im Maternushaus in Köln statt. Auf dem Kongress werden Experten in interessanten Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops die wichtigsten Aspekte rund um das Thema „Behandlung von Privatpatienten“ ausleuchten.




