Fahrtenbuch in Kombination mit PC-Ausdrucken wird anerkannt
Wer ein handschriftliches Fahrtenbuch für ein betrieblich benutztes Fahrzeug zeitnah und geschlossen führt und dafür nachträglich unter Ergänzung einzelner Angaben einen Computerausdruck fertigt, kann den privaten Nutzungsanteil anders als nach der 1 %-Methode ermitteln.
Dies gilt zumindest dann, wenn keine Manipulationsmöglichkeiten hinsichtlich der gefahrenen Kilometer oder keine maßgeblichen Einschränkungen bei der Überprüfbarkeit der Angaben bestehen, wie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden hat.


