Kürzungen beim Weihnachtsgeld bei langer Krankheit sind rechtens
Wer seinen Beschäftigten Weihnachtsgeld zahlt, kann diese Bezüge bei längerer Krankheit einer Mitarbeiterin anteilig kürzen.
Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Im konkreten Fall hatte eine Arzthelferin geklagt, die sechs Monate arbeitsunfähig war und der deshalb das freiwillig gezahlte Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehalts anteilig gekürzt worden war – zu Recht, so das Gericht.
Die Höhe der Auszahlung darf davon abhängen, wie lange die Frau tatsächlich gearbeitet hat. Für Ärzte, die sich nach dem Manteltarifvertrag richten, gilt: Bei der Berechnung des 13. Monatsgehalts werden nur solche Monate angerechnet, in denen die erkrankte Mitarbeiterin Krankengeld erhalten hat.



