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Selbstanzeige: Schlampige Sünder riskieren ihre Straffreiheit

Schlagwörter: OFD, Oberfinanzdirektion, Steuerstrafverfahren, Selbstanzeige, Straffreiheit, Steuerhinterzieher, Ermittlungsverfahren, Selbstanzeige

Steuerhinterzieher, die sich selbst anzeigen und alle Karten auf den Tisch legen, bleiben straffrei:

Wer so denkt, muss sich von der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz eines Besseren belehren lassen. Denn um Straffreiheit zu erlangen, reiche es nicht, dem Finanzamt „einen Haufen Belege und Ordner zur Auswertung hinzustellen“, so die OFD. Vielmehr müssen die Unterlagen so aufbereitet sein, dass dem Finanzamt „ohne Überreicht durch: Ihr Spezialist für Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Sonstige Heilberufe größere eigene Ermittlungen die Veranlagung möglich ist“. Unordentliche Steuersünder bekommen eine zweite Chance und werden aufgefordert, ihre Unterlagen entsprechend aufzubereiten.

Wer dann nicht nachbessert, muss damit rechnen, dass die Selbstanzeige unwirksam wird und die Straffreiheit entfällt.

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