Patientenkommunikation: Schwangere Frauen in der Zahnarztpraxis: Besondere persönliche Fürsorge erforderlich!
Die Behandlung von Schwangeren erfordert ein besonderes Maß an Fürsorge. Daher zeigen wir in diesem Beitrag auf, wie Sie sich in Ihrer Praxis optimal auf diese Patientengruppe einstellen können.
Frage nach eventueller Schwangerschaft nicht vergessen!
Um Kenntnis über eine etwaige Schwangerschaft zu erhalten, empfiehlt es sich, Patientinnen im entsprechenden Alter die Frage nach einer Schwangerschaft zu stellen. Auf dem Anamnesebogen sollte diese Frage selbstverständlich standardmäßig vertreten sein, damit bei Neupatientinnen dieser Punkt abgeklärt werden kann.
Liegt eine Schwangerschaft vor, so kann ein spezieller Schwangeren-Anamnesebogen verwendet werden.
Vor einer Röntgenaufnahme müssen Frauen im gebärfähigen Alter immer gefragt werden, ob eine Schwangerschaft besteht bzw. bestehen könnte. Bei bestehender oder nicht auszuschließender Schwangerschaft ist die Dringlichkeit der Röntgenuntersuchung besonders kritisch zu prüfen (§ 23 Abs. 3 Röntgen-Verordnung).
Rückenlage kann zu Problemen führen
Das Liegen auf dem Rücken bedeutet für viele schwangere Frauen ab etwa dem fünften Schwangerschaftsmonat eine besondere Belastung. Der Blutstrom zum Herzen kann in der Rückenlage durch Druck der Gebärmutter auf die untere Hohlvene behindert werden. Dies kann zu einem plötzlichen Blutdruckabfall mit Schweißausbruch, Übelkeit und Atemnot führen. Eine Seitendrehung, idealerweise nach links, wird sofortige Besserung herbeiführen.
Mögliche Beeinträchtigungen der Zahngesundheit
Während einer Schwangerschaft führt möglicherweise die Umstellung des Hormonhaushaltes zu einer Permeabilitätsveränderung der Gefäße und Auflockerung des Bindegewebes. Dies wiederum kann eine erhöhte Entzündungsbereitschaft des Zahnfleischs zur Folge haben. Eine zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende plaquebedingte Entzündung wird nun eventuell noch verstärkt. Auch Hyperemesis gravidarum (Erbrechen bzw. Würgereiz und damit einhergehende Erosionsprobleme durch Magensäure) kann die häusliche Mundhygiene erschweren. Durch eine oft gravierende Umstellung der Ernährung (zum Beispiel Heißhunger auf Süßes, nächtliche Heißhungerattacken) sind Schwangere besonders kariesgefährdet.
Die Mehrzahl der Schwangeren ist nicht über zahnärztliche Prophylaxemaßnahmen aufgeklärt und konsultiert daher den Zahnarzt nicht, obwohl sie selbst vermehrte Zahnfleischprobleme registrieren. Der Volksmund behauptet gar: „Jedes Kind kostet einen Zahn“. Dies erklärt, dass Zahnfleischprobleme während der Schwangerschaft als „normal“ angesehen werden und die Frauen nicht zum Zahnarztbesuch veranlassen, während etwa 90 Prozent aller Schwangeren an der ärztlichen Schwangerenvorsorge regelmäßig teilnehmen.
Entwickeln Sie ein Behandlungskonzept!
Jedoch ist eine Frau gerade in der Schwangerschaft sehr ansprechbar für Verhaltensänderungen zum eigenen und zum Wohle ihres Kindes, weil sie jetzt alles für ihr Ungeborenes tun will. Entwickeln Sie daher gemeinsam mit der Schwangeren Ihr Behandlungskonzept.
Sind kariöse Defekte vorhanden, so können diese sicher – eventuell in Absprache mit dem behandelnden Gynäkologen – behandelt werden. Hier kommt es auf das Stadium der Gravidität und der körperlichen wie mentalen Verfassung der werdenden Mutter an. Eventuell ist auch eine zunächst provisorische Sanierung denkbar, um eine möglichst ideale Mundhygienefähigkeit zu erlangen. Die endgültige Behandlung kann dann nach der Geburt des Kindes erfolgen.
Für die Schwangerenprophylaxe gibt es keine speziellen Abrechnungspositionen. Die Entfernung von harten Zahnbelägen sowie die „Mu“ können über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Darüber hinausgehende Maßnahmen – wie zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung, die prophylaktische Desensibilisierung, eine Ernährungsberatung oder das Aufstellen eines Ernährungsplanes – können über die GOZ privat mit der Patientin abgerechnet werden.
Informationsmaterial für Schwangere bereitstellen
Vergessen Sie keinesfalls, die werdende Mutter über Säuglings- und Kleinkinderprophylaxe aufzuklären. Halten Sie für Schwangere interessantes Informationsmaterial bereit. Stellen Sie die Bedeutung der zahnärztlichen Schwangeren-Untersuchung mit den ärztlichen Vorsorge-Untersuchungen gleich.
Eventuell vereinbaren Sie mit den Gynäkologen vor Ort, dass diese auch Informationsmaterial zur zahnmedizinischen Schwangeren-Prophylaxe bereithalten und die Schwangere zu einem Zahnarztbesuch ermuntern. Die entsprechenden Materialien dürften bei Ihrer KZV erhältlich sein.
Beitrag aus PTP-08-2006



