Abgeltungsteuer: Entwarnung für Dachfonds
Es war kein Aprilscherz als am 1. April die Meldung „Steinbrück hat Dachfonds im Visier“ eine ganze Branche verunsicherte. Aus dem Finanzministerium verlautete: „Niemand sollte sich in Rechtssicherheit wiegen.“ Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) „habe immer darauf hingewiesen, dass wir im Hinblick auf die kommende Abgeltungsteuer den Markt beobachten werden und, falls wir Nachbesteuerungsbedarf sehen, dies auch tun werden.“ Dazu gehöre auch die Verlagerung in Dachfonds.
Nun herrscht Klarheit.
Auf die Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag „Plant die Bundesregierung insbesondere Änderungen bei der Besteuerung von Dachfonds und Fonds mit einem Investitionsschwerpunkt in Anlagezertifikaten?“ hat das BMF am 24.4.2008 geantwortet:
„Diskutiert wird eine Neuformulierung im Investmentsteuerrecht, mit der die Regelung der ausschüttungsgleichen Erträge präziser an die Neuregelung des § 20 des Einkommensteuergesetzes im Rahmen der Abgeltungsteuer angeglichen werden soll. Hierbei werden auch Einlösungs- und Veräußerungserlöse aus Risikozertifikaten in die ausschüttungsgleichen Erträge mit einbezogen. Änderungen bei der Besteuerung von Dachfonds sind nicht geplant.“
Damit bestätigt das Ministerium zwar, dass bei Dachfonds keine Änderungen geplant sind, Kursgewinne aus Zertifikaten, die innerhalb von Fonds erzielt werden, werden aber auch bei Thesaurierung steuerpflichtig.


