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Konkreter Praxisfall – Teil XVI: Vorzeitig in den Ruhestand – Kapital frühzeitig aufbauen und Rentenlücke gezielt schließen!

Viele Besserverdiener träumen davon, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Der folgende Beitrag zeigt, dass dies gar nicht so leicht möglich ist, wenn der Lebensstandard aufrecht erhalten werden soll. Weitreichende und langfristig ausgerichtete Vorsorgemaßnahmen sind unverzichtbar.  

Praxisbeispiel

Erfahren Sie am Beispiel eines Akademiker-Ehepaares, welche Überlegungen anzustellen sind und wie das Kapital für den vorzeitigen Ruhestand aufgebaut werden muss, damit der Traum verwirklicht werden kann.  

 

Beispiel

Ein Ingenieur (Jahrgang 1968) und seine Frau (Jahrgang 1969) planen, mit dem 60. Lebensjahr der Ehefrau aus dem Berufsleben auszusteigen. Sie sind beide angestellt und haben keine Kinder. Sein momentanes jährliches Bruttojahreseinkommen beträgt 67.000 Euro, ihres 57.000 Euro (gesamt: 124.000 Euro). Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung beträgt das gemeinsame monatliche Nettohaushaltseinkommen 67.044 Euro jährlich bzw. 5.587 Euro monatlich (davon er: 3.180 Euro; sie: 2.407 Euro).  

 

Sie beauftragen einen Finanzberater. Er soll errechnen, welches zusätzliche Versorgungskapital und welche ergänzenden privaten Altersversorgungsmaßnahmen notwendig sind. Wichtig ist ihnen, dass dabei vorhandene Versorgungsbestandteile in die Finanzplanung einbezogen werden.  

Die Rahmenbedingungen

Regulär in Rente gehen können die Eheleute mit Erreichen des 60. Lebensjahrs nicht. Denn dies ist künftig bei nach dem 31. Dezember 1963 Geborenen erst mit 67 Jahren möglich.  

 

Ab dem 63. Lebensjahr besteht aber die Möglichkeit, einen vorgezogenen gesetzlichen Rentenbeginn zu beantragen. Bedingung: Mindestens 35 Versicherungsjahre. Beide Ehepartner werden dies mit Erreichen des 63. Lebensjahrs voraussichtlich erfüllen.  

 

Wichtig: Nicht erfüllen werden die Eheleute die Voraussetzungen, die für einen Renteneintritt noch vor dem 63. Lebensjahr gelten. Sie erreichen bis zum 63. Lebensjahr aufgrund der Studienzeiten keine 45 Erwerbsjahre.  

 

Entscheiden sich die Eheleute für einen vorzeitigen Rentenbezug mit 63, müssen sie dafür Abschläge bei ihrer Rentenhöhe in Kauf nehmen. Pro Monat vorzeitigen Rentenbeginns sind dies 0,3 Prozent. Bei vier Jahren macht dies einen Abschlag von 14,4 Prozent (4 x 12 x 0,3 Prozent), bei drei Jahren von 10,80 Prozent (3 x 12 x 0,3 Prozent).  

Wie hoch ist der Kapitalbedarf für das vorzeitige Ausscheiden?

Die Eheleute wollen jedoch mit Erreichen des 60. Lebensjahrs der Frau aufhören zu arbeiten (der Mann ist dann 61 Jahre) und von ihrem angesparten Vermögen leben. Das angestrebte um drei Jahre frühere Ausscheiden bedingt den Aufbau eines zusätzlichen Kapitalpolsters.  

 

Das Paar strebt Alterseinkünfte in Höhe von monatlich 3.350 Euro nach heutiger Kaufkraft an. Dies entspricht zirka 60 Prozent des derzeitigen Haushaltseinkommens von monatlich 5.587 Euro. Aus heutiger Sicht ein ausreichendes und vernünftiges Niveau.  

 

Aus den 3.350 Euro wird aufgrund der angenommenen Inflation von 2,6 Prozent jährlich ein nominaler Betrag von monatlich  

  • 5.892,33 Euro in 22 Jahren (3.350 x 1,026 22 ),
  • 6.045,53 Euro in 23 Jahren (3.350 x 1,026 23 ) und
  • 6.202,71 Euro in 24 Jahren (3.350 x 1,026 24 ).

 

Daraus resultiert ein Gesamtkapitalbedarf von 217.686,84 Euro für die drei vor Renteneintritt liegenden Jahre. Um dieses Kapital bei einer angenommenen Verzinsung von sechs Prozent (nach Steuern und Kosten) aufzubauen, ist 22 Jahre lang (dann ist die Frau 60 und der Mann 61) eine monatliche Sparrate von 398,53 Euro nötig.  

Wie hoch wird die gesetzlichen Rente sein?

Die Eheleute überprüfen ihre jeweilige Rentenvorschau mit einem Rentenschätzer, den ihnen der Finanzberater zur Verfügung stellt.  

 

Rentenschätzung des Mannes

Der Mann kann mit einer Brutto-Rente in Höhe 2.064,00 Euro rechnen, wenn er bis zu seinem 64. Lebensjahr arbeitet. Darauf wird er aus heutiger Sicht Sozialabgaben und Steuern von 495,36 Euro entrichten, sodass ihm eine Netto-Rente von 1.568,64 Euro verbleibt.  

 

Dies entspricht zum Renteneintritt in 25 Jahren lediglich 25,96 Prozent seines voraussichtlichen letzten Nettogehalts von 6.041,03 Euro bei 2,6 Prozent Inflation (= derzeitiges Nettoeinkommen 3.180 x 1,026 25 ).  

 

Wichtig: Die gravierende Diskrepanz zwischen dem voraussichtlichen letzten Nettoeinkommen und der gesetzlichen Rente beruht auf der Tatsache, dass die gesetzliche Rente in den kommenden Jahren nicht in Höhe der jährlichen Inflationsrate erhöht wird. Selbst die Annahme einer jährlichen Rentensteigerung von 0,8 Prozent kann noch zu optimistisch sein.  

 

Rentenschätzung der Frau

Die Frau kann zum 63. Lebensjahr eine monatliche Brutto-Rente von 1.799,82 Euro erwarten. Darauf muss sie aus heutiger Sicht Sozialabgaben und Steuern von 431,96 Euro entrichten. Ihr steht dann eine Nettorente von 1.367,86 Euro zur Verfügung.  

 

Dies entspricht zum Renteneintritt in 25 Jahren 29,91 Prozent ihres voraussichtlichen letzten Nettogehalts von 4.572,09 Euro bei 2,6 Prozent Inflation (= derzeitiges Nettoeinkommen 2.406,75 x 1,026 25 )  

 

Situation in 25 Jahren – Rentenlücke

Bereits zu Beginn des Renteneintritts der Eheleute in 25 Jahren tut sich eine erhebliche Versorgungslücke für beide auf: Bei ihrem Bedarf von monatlich 3.350 Euro nach heutiger Kaufkraft fehlen bereits im Moment des gemeinsamen Renteneintritts 3.427,48 Euro (= 3.350,00 x 1,026 25 ./. [Nettorente Mann 1.568,64 + Nettorente Frau 1.367,86]).  

 

Für die Eheleute kommt es noch schlimmer. Berücksichtigt man, dass sich die Renten während des Rentenbezugs bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2,6 Prozent aber nur um 0,8 Prozent pro Jahr erhöhen, wächst der monatliche Fehlbetrag weiter an: Innerhalb der geschätzten 30 Jahre des voraussichtlichen Rentenbezugs auf 10.015,67 Euro monatlich (bei den 30 Jahren handelt es sich um eine auf die persönlichen Belange abgestimmte Schätzung). Bei einer Verzinsung von 5 Prozent (nach Steuern) würde ein Kapital von 1.005.128,80 Euro benötigt, um diese Beträge abzudecken. Dieser enorme Betrag scheint zunächst nicht finanzierbar.  

Zusammenstellung der bisherigen Vorsorgemaßnahmen

Die Eheleute gehören als Doppelverdiener ohne Kinder zu den Haushalten mit höherem Einkommen. Dies hat ihnen in der Vergangenheit die Möglichkeit eröffnet, einiges an privaten Vorsorgemaßnahmen auf den Weg zu bringen und Ersparnisse zu bilden.  

 

1. Direktversicherung

Der Mann hat bei seinem Berufseintritt vor zwölf Jahren eine Direktversicherung über seinen Arbeitgeber abgeschlossen. Dieser Vertrag unterliegt noch der „alten“ Regelung zur pauschalen Versteuerung in der Ansparphase (§ 40b EStG) und wird zum 65. Lebensjahr ausgezahlt. Ansparen wird er den Vertrag bis zu seinem 60. Lebensjahr. Weitere Einzahlungen von monatlich 146 Euro vorausgesetzt, soll sich aus diesem Vertrag eine steuerfreie Ablaufleistung von 174.250 Euro zum 65. Lebensjahr ergeben.  

 

2. Fondssparplan in Investmentfonds

Die Eheleute sparen seit sieben Jahren monatlich 300 Euro über einen Fondssparplan in Investmentfonds an. Die geplante Gesamtlaufzeit liegt bei 32 Jahren. Bei einer Verzinsungsannahme von 6,5 Prozent (nach Kosten und nach gegebenenfalls anfallender Wertzuwachsbesteuerung) ergibt sich daraus zum Renteneintritt in 25 Jahren ein Gesamtkapital in Höhe von 385.458,38 Euro.  

 

3. Fondsgebundene private Rentenversicherung

Über eine fondsgebundene private Rentenversicherung sparen die Eheleute monatlich 200 Euro. Sie nehmen damit zwar eine verminderte Beitrags- und Kostenflexibilität in Kauf, die private Rentenversicherung bietet ihnen aber auch einen zusätzlichen „Steuerschutzmantel“ gegen die ab 2009 geplante Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf Kurszuwächse und Dividenden.  

 

  • Diese im Jahr 2002 auf den Mann abgeschlossene private Rentenversicherung lässt noch eine steuerfreie Einmalauszahlung zu (Rentenversicherung nach „altem Recht“: Abschluss vor dem 1. Januar 2005).

 

  • Wahlweise können sich die Eheleute aber auch eine monatliche Rente auszahlen lassen; diese müsste dann nur mit einem geringen Ertragsanteil von 19 Prozent versteuert werden, weil der Mann bei Auszahlung 64 Jahre alt ist.

 

Aus dem Vertrag soll bei einer angenommen Fondsentwicklung von 6,5 Prozent (nach Kosten 5,7 Prozent) in 25 Jahren ein Betrag von 189.752,55 Euro zur Auszahlung kommen.  

 

4. Eigentumswohnung

Seit drei Jahren bewohnen die Eheleute eine selbstgenutzte Eigentumswohnung mit 140 qm Wohnfläche. Der Preis der Wohnung betrug 280.000 Euro. Davon haben Sie 60.000 Euro zuzüglich Nebenkosten aus Eigenkapital bezahlt. Ihr Ziel ist es, diese Eigentumswohnung bis zum 60. Lebensjahr des Mannes – also in 21 Jahren – komplett entschuldet zu haben.  

 

Der Wert der Eigentumswohnung kann ebenfalls hochgerechnet werden. Aus Vorsichtsgründen wird angenommen, dass sich der nominale Wert der Wohnung in den kommenden Jahren nur um zwei Prozent jährlich erhöht. Die Wohnung ist nach insgesamt 24 Jahren voraussichtlich 450.362 Euro wert (= 280.000 x 1,0224).  

 

Die Eheleute haben einen Darlehenszins in Höhe von effektiv 4,35 Prozent vereinbaren können. Sie zahlen eine Rate von 1.221,73 Euro monatlich, weil sie das Darlehen in 24 Jahren komplett tilgen. Die Wohngeldzahlungen belaufen sich auf momentan 370 Euro monatlich. Die Wohngeldzahlung und die Kreditrate machen zusammen 1.591,73 Euro monatlich aus.  

Gesamtbewertung der Versorgungssituation

Wären die Eheleute bereit, mit 60 Jahren bzw. 61 Jahren in eine Mietwohnung umzuziehen, hätten sie keine so große Versorgungslücke. Denn ihr Vermögen inklusive Eigentumswohnung addiert sich zum Renteneintritt bzw. zum Beginn der arbeitsfreien Zeit auf 1.199.822,93. Dem steht der Finanzbedarf von 1.222.815,64 Euro gegenüber. Es müsste noch ein Betrag von lediglich 22.992,71 Euro aufgebaut werden, wie die folgende Übersicht zeigt.  

 

Übersicht benötigtes und vorhandenes Kapital

Benötigtes Kapital

Vorhandenes Kapital

Rentenlücke  

1.005.128,80 Euro

Direktversicherung  

174.250,00 Euro

Vorzeitiges Aufhören  

217.686,84 Euro

Fondssparen  

385.458,38 Euro

 

 

Alte Rentenversicherung  

189.752,55 Euro

 

 

Wohnungseigentum  

450.362,00 Euro

Benötigtes Kapital  

1.222.815,64 Euro

Vorhandenes Kapital  

1.199.822,93 Euro

 

Die Eheleute wollen später in eine höchstens 70 qm große Eigentumswohnung umziehen, weil sie im Alter mietfrei wohnen wollen. Insofern steht ihnen also nur die Hälfte der 450.362 Euro aus der eigenen Immobilie als zusätzliches Versorgungskapital zur Verfügung. Die andere Hälfte wird die neue Wohnung kosten. Somit bleibt eine Lücke für den Renteneintritt mit 63 Jahren von insgesamt 248.173,71 Euro (= 225.181 + 22.992,71).  

 

Kapitalisierung der Rentenlücke

Kapital ermöglicht fortlaufende Rentenzahlungen. Jeder Rentenzahlung steht ein dafür erforderlicher Kapitalbetrag gegenüber. Daher kann wie folgt gerechnet werden: Bei 5,0 Prozent und 30 Jahren Entnahmezeit (93. Lebensjahr der Frau) ermöglichen 248.173,71 Euro eine fortlaufende gleichbleibende monatliche Entnahme von 1.332,25 Euro (kapitalisierte Rente). Es gilt also zusätzliche Versorgungsmaßnahmen aufzubauen, die entweder einen Teil dieses monatlichen Betrags oder einen Teil des erforderlichen Kapitals abdecken.  

Mögliche Maßnahmen zur Schließung der Kapitallücken

Die Eheleute haben kein Notwendigkeit, zusätzliches Versorgungskapital aufzubauen, das später in einer Summe ausgezahlt werden soll. Zum Zwecke der Überbrückung der drei Jahre vor Renteneintritt können sie statt dessen beispielsweise den Fondssparplan oder die Rentenversicherung nach altem Recht verwenden.  

 

Einzahlungen in eine Direktversicherung

Der Mann zahlt bereits 146 Euro monatlich in eine Direktversicherung. Dabei profitiert er von der Lohnsteuer-Pauschalierung für Altzusagen. Zusätzlich könnte er Einzahlungen in eine neue Direktversicherung bis zu einem Höchstbetrag von 2.520 Euro jährlich bzw. 210 Euro monatlich leisten (§ 3 Nr. 63 EStG). Achtung: Der Betrag erhöht sich in diesem Fall nicht um die 1.800 Euro jährlich. Die Einzahlungen in eine neue Direktversicherung wären steuer- und bis 2008 sozialabgabenfrei. Die Rente wäre später voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.  

 

Würde der Mann den zusätzlichen Betrag von monatlich 210 Euro nutzen, könnte er aus der Direktversicherung bei einer Einzahlung bis zum 60. Lebensjahr und einer beginnenden Rentenzahlung zum 64. Lebensjahr eine zusätzliche Rente von monatlich 440 Euro erwarten. Der Mann entscheidet sich aber dagegen, weil ihm der vom Arbeitgeber ausgesuchte Anbieter nicht zusagt. Ebenso ist es bei seiner Ehefrau.  

 

Abschluss einer „Riester-Rente“

Beide sollten die „Riester-Rente“ mit dem jährlichen Höchstbetrag in Höhe von 1.575 Euro pro Person nutzen. Da bereits einige Monate des Jahres verstrichen sind, ist den Eheleuten zu raten, die Jahresbeträge mit Sondereinzahlungen aufzufüllen, um die volle Zulage für 2007 zu sichern. Zudem können sie so die Steuervorteile maximal auszunutzen.  

 

Ab 2008 erhöht sich der jährliche Höchstbeitrag auf 2.100 Euro pro Jahr. Die Aufwendungen für die „Riester-Rente“ können die Eheleute in ihrer Einkommensteuererklärung voll zum Abzug bringen. Insoweit sparen sie auch die Beträge für die „Riester-Rente“ aus faktisch unversteuerten Einkommen an. Daher sinkt für die Eheleute der Netto-Aufwand in Höhe ihres Grenzsteuersatzes von 42 Prozent. Ihr monatlicher gesamter Netto-Aufwand beträgt daher somit lediglich 152,25 Euro pro Monat (1.575 x 0,58 x 1/12 x 2) bzw. 203,00 Euro ab dem Jahr 2008 (2.100 x 0,58 x 1/12 x 2).  

 

Bei einem leistungsfähigen „Riester-Renten“-Anbieter erhält der Ehemann zum 64. Geburtstag – eine regelmäßige Beitragszahlung vorausgesetzt – eine zusätzliche monatliche Rente in Höhe von 441 Euro. Die Frau könnte zum Renteneintritt mit 63 Jahren mit einer zusätzlichen monatlichen „Riester-Rente“ in Höhe von 433 Euro rechnen. Die „Riester-Renten“ sind in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig.  

 

Abschluss einer privaten Rentenversicherung

Die restliche Lücke von 458,25 Euro (1.332,25 Euro ./. 441 Euro ./. 433 Euro) schließen die Eheleute über eine private Rentenversicherung bei einem englischem Versicherer. Sie vereinbaren einen monatlichen anfänglichen Beitrag von 135 Euro, den sie in den kommenden Jahren mit jährlich zwei Prozent ansteigen lassen (Beitragsdynamik entspricht in etwa der jährlichen Inflation, sodass die reale Beitragshöhe konstant bleibt).  

 

Grund: Der englische Versicherer kann einen größeren Teil der Kundengelder in Aktien anlegen. Gleichzeitig hilft das automatische Glättungsverfahren (Smoothing), die Wertschwankungen des eigenen Versorgungskapitals überschaubar zu halten.  

 

Vorteilhaft wirkt sich in der Auszahlungsphase der privaten Rentenversicherung die vergleichsweise geringe Steuerbelastung aus: Ertragsanteil lediglich 20 Prozent. Im Gegenzug ist dafür der Vertrag in der Ansparphase aus bereits versteuertem Nettoeinkommen zu bezahlen.  

 

Mit einem zusätzlichen Netto-Aufwand von 439,50 Euro bzw. 541,50 Euro ab 2008 monatlich gelingt es, den Traum vom vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zu realisieren.  

 

Fazit: Das für jüngere Jahrgänge auf 67 Jahre heraufgesetzte Renteneintrittsalter führt bei vorzeitigem Renteneintritt zu deutlichen Abschlägen. Hohe finanzielle Anstrengungen sind erforderlich. Die wenigsten werden sich das leisten können oder bereit sein, die dafür notwendigen finanziellen Opfer zu erbringen.  


Beitrag aus VP-08-2007

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