Vermögensanlagen: Geänderte Steuerregeln führen bei Anleihen zu einer höheren Nachsteuerrendite
Im Jahr 2005 sorgte das Alterseinkünftegesetz dafür, dass Selbstständige ihre Depotzusammensetzung mit Blick auf den Ruhestand überdenken mussten. Zu Jahresbeginn brachte der geminderte Sparerfreibetrag besonders bei Zinspapieren Einbußen in der Nachsteuerrendite. Nun soll es ab 2009 über die Abgeltungsteuer zu ganz neuen Spielregeln kommen. Diese bringen dem Anleger im Rentenbereich per saldo Verbesserungen, da Zinsen nur noch pauschal mit maximal 25 v.H. besteuert werden. So müssen sich konservativ ausgerichtete Freiberufler erneut umstellen und bereits beim derzeitigen Erwerb über passende Produktalternativen nachdenken. Dieser Beitrag zeigt Anleiheformen auf, die von der Umstellung profitieren.
1. Auswirkung der steuerlichen Änderungen
Anleihen zählen zwar in ihrer Grundform als festverzinsliche Wertpapiere zu den risikoloseren Anlageprodukten, jedoch ist damit auch die steuerliche Erfassung der Erträge sehr ausgeprägt und lässt wenig Raum für steuerfreie Einnahmen. Die seit Jahrzehnten herrschende Benachteiligung von Anleihen wird sich aber 2009 wandeln, wenn das Risiko bei der Geld-anlage nicht mehr gesondert belohnt wird. So werden alle Wertpapiere auf einer Stufe mit dem gleichen Tarif besteuert. Es wird keine Rolle mehr spielen, ob die Erträge aus Kursgewinnen oder Ausschüttungen stammen. Davon profitieren Anleihen besonders, da die Zinsen auch nicht mehr die Progression der übrigen Einkünfte von Selbstständigen belasten.
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Beispiel: Vergleich der Progressionssätze |
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Ein verheirateter Arzt mit einem Praxisgewinn von 140.000 EUR erzielt jährlich 25.000 EUR Zinsen aus Sparguthaben und Anleihen.
Ergebnis: Ohne sein Anlageverhalten zu ändern, erzielt das Ehepaar netto jährlich 4.250 EUR mehr Zinserträge. |
Dieser generelle Renditeschub fällt aber nicht immer gleich aus. Besonders profitieren Anleihen in Form von Finanzinnovationen nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG, da die Summe aus Zinsen und Kursgewinnen moderater als derzeit besteuert wird. Die größten Gewinner sind abgezinste Papiere wie Bundesschatzbriefe oder Zerobonds. Denn der geballte Einnahmezufluss auf einen Termin wird nicht mehr zu einem Progressionssprung führen und die zwischenzeitlichen Zinseszinseffekte bleiben weiterhin unbelastet.
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Beispiel: Zerobonds |
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Beim Arzt werden Zerobonds im Nennwert zu 100.000 EUR fällig, die er vor Jahren zum Kurs von 40 v.H. erworben hatte.
Ergebnis: Ohne Progressionssprung ergeben sich netto 10.200 EUR mehr, wenn die Zerobonds nach 2008 fällig werden. |
Anders sieht es hingegen bei den festverzinslichen Wertpapieren mit geringem Kupon aus. Diese notieren meist unter 100 v.H., sodass sich sichere Gewinne bis zur Rückzahlung zum Nennwert aufbauen, die nach Ablauf der Jahresfrist steuerfrei bleiben. Dieser kleine Freiraum für Zinsanleger entfällt, wenn die Abgeltungsteuer die niedrigen Zinsen und auch das Kursplus erfasst. Da diese Anleihen unter pari ohne den Steuereffekt meist weniger Rendite als vergleichbare Papiere mit hohem Kupon bieten, werden sich ihre Notierungen nach unten anpassen. Gleichzeitig werden die gerade erst durch den gesunkenen Sparerfreibetrag vielfach kreierten Rentenfonds vom Markt verschwinden, die auf Kursgewinne setzen.
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Beispiel: Renditeberechnung |
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Ein Anwalt investiert 100.000 EUR in Anleihen mit einer fünfjährigen Restlaufzeit und einer Progression von 40 v.H.
Beachte: Die Bonds unter pari bekommen noch eine letzte Chance. Denn Kursgewinne für bis Silvester 2008 erworbene Wertpapieren können weiterhin unter § 23 EStG fallen und damit steuerfrei bleiben. |
2. Weitere Steueraspekte mit Ertragsauswirkung
Die Änderungen 2009 bringen im Anleihebereich noch weitere Aspekte, die Selbstständige in ihre Kaufentscheidung einbeziehen sollten. So spielt es künftig für die Nachsteuerrendite keine Rolle mehr, welche Progression der Freiberufler vorweist. Damit kommen Zinstitel für jede Einkommensklasse in Betracht. Auch stehen Anleihen steuerlich gesehen mit Aktien oder Zertifikaten gleich – und zwar bei vermindertem Risiko.
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Beispiel: Ertragsauswirkung bei Anleihen und Aktien |
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Während A jährlich 6.000 EUR Zinsen kassiert, bezieht B jährlich 6.000 EUR Dividenden. Beide haben einen Steuersatz von 35 v.H.
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2.1 Werbungskosten
Werbungskosten und damit auch Schuldzinsen sind ab 2009 bei der Geldanlage nicht mehr absetzbar. Damit machen fremdfinanzierte Wertpapiere wirtschaftlich keinen Sinn mehr. Es kann an dieser Stelle sogar zu einer verfassungsmäßig bedenklichen Übermaßbesteuerung kommen.
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Beispiel: Übermaßbesteuerung |
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Die Jahreszinsen aus fremdfinanzierten Anleihen betragen 10.000 EUR und die Schuldzinsen 8.200 EUR pro Jahr.
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2.2 Devisenverluste und Finanzinnovationen
Devisenverluste fallen künftig nicht mehr auf der Vermögensebene an, sondern mindern Kursgewinne, Zinsen und Dividenden. Hierdurch profitieren Fremdwährungsanleihen gleich zweifach: Die hohen Zinsen werden über den Abgeltungssatz geringer besteuert und das Wechselkursrisiko wird auf die Einkommensebene übertragen.
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Beispiel: Kursverluste |
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Anwalt B kauft eine Anleihe in Fremdwährung, die beim Erwerb umgerechnet in EUR 10.000 und bei Fälligkeit in drei Jahren 8.200 kostet. Die Zinsen belaufen sich auf jährlich 10 v.H.
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Die steuerliche Bemessungsgrundlage bei Finanzinnovationen ändert sich ab 2009 leicht nach unten, da die Transaktionskosten aus dem An- und Verkauf mindernd berücksichtigt werden. Dafür können Verluste nicht mehr mit dem Praxisgewinn, sondern lediglich mit den Kapitaleinkünften verrechnet werden. Allerdings fällt das Minus in der Regel höher aus, da statt der Emissionsrendite stets die Kursdifferenz angesetzt wird. Verluste wegen notleidenden Schuldnern oder Zahlungseinstellung werden steuerlich anerkannt. Beim Depotwechsel kommt es künftig nicht mehr zu der negativen Auswirkung, dass der Zinsabschlag pauschal von der Mindestbemessungsgrundlage gemäß § 43a Abs. 2 EStG berechnet wird. Die abgebende Bank muss die Anschaffungskosten weiterleiten, sodass nur tatsächlich realisierte Gewinne der Abgeltungsteuer unterliegen.
2.3 Quellensteuer
Anleihen und Rentenfonds in Auslandsdepots unterliegen 2009 erst durch Angabe in der Steuererklärung dem Abgeltungssatz. Ab Mitte 2008 steigt der Quellensteuersatz in den beliebtesten Anlageländern von 15 auf 20 v.H. und ab 2011 sogar auf 35 v.H. Dies gleicht sich erst durch die Veranlagung aus. Weniger Mühe machen hier Rentenwerte in inländischen Depots, bei diesen entfällt das Ausfüllen der Anlage KAP und realisierte Verluste werden sofort gegengerechnet.
Anleihen mit fiktiver Anrechnung von Quellensteuer sind einer der größten Profiteure der Steuerreform. Da die nicht anfallenden Auslandsabgaben bereits derzeit von der eigenen Steuerschuld abgezogen werden dürfen, ist der Erwerb schon heute lukrativ. Die Höhe der fiktiven Anrechnung richtet sich nach den DBA mit den Schuldnerländern und beträgt zwischen 5 und 20 v.H. Diese fiktiven Anleihen lohnen derzeit vorrangig für Spitzenverdiener und bei hohen Kapitaleinkünften, hier wirkt sich die Anrechnung über § 34c EStG in voller Höhe aus. Ab 2009 spielen diese beiden Komponenten keine Rolle mehr, da die Banken die Quellensteuer sofort im Steuerabzugsverfahren mindernd berücksichtigen. Dann werden die in der Regel hohen Zinsen durch den Pauschaltarif und die Sofortverrechnung deutlich geringer besteuert.
Beachte: Für Zinsen aus Brasilien, Venezuela und Vietnam gibt es diese Vergünstigungen seit 2007 nicht mehr. Wechselkursrisiken spielen keine Rolle, da die an inländischen Börsen gehandelten Anleihen in EUR notieren.
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Beispiel: Fiktive Anrechnung von Quellensteuer |
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Arzt Dr. B kauft eine Anleihe aus Uruguay im Nennwert von 100.000 EUR. Der Kupon beträgt 10 v.H. und der Anrechnungssatz 20 v.H.
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2.4 Zinsvariable und indexorientierte Anleihen, Wandelanleihen
Über zinsvariable Anleihen lässt sich der Einnahmezufluss durch die Wahl unterschiedlicher Kuponhöhen gezielt nach den persönlichen Verhältnissen steuern und verlagern. Das gilt etwa für Gleit- oder Stufenzins-Anleihen. Je nach Geschmack steigt oder fällt der Zins während der Laufzeit, wird ausgesetzt oder ist in bestimmten Zeiten extrem hoch. Für Selbstständige mit hoher Progression ist es ratsam, die attraktiveren Kupons erst für die Zeit der Abgeltungsteuer zu wählen.
Die inflationsindexierten Anleihen gleichen die Kursrisiken durch steigende Lebenshaltungskosten aus. Hierbei wird über den Zuschlag auf den Nennwert ein Teil der Erträge in die Zukunft verlagert. Die eher minimalen Zinsausschüttungen unterliegen der individuellen Progression oder ab 2009 dem Pauschaltarif. Mit 25 v.H. wird dann auch der angesammelte Kursgewinn erfasst, mit den gleichen positiven Effekten wie bei Zerobonds.
Mit Wandelanleihen profitieren Selbstständige von steigenden Aktienkursen, müssen fallende aber nicht in Kauf nehmen. Die Wandlung von Anleihen in Aktien wird vom Anleger bestimmt und ist kein steuerbarer Vorgang. Somit wird dieser Tausch nicht vom Wegfall der Spekulationsfrist tangiert. Das einzige Risiko bei diesen Wandlungen besteht darin, dass die zugrunde liegende Aktie nicht steigt. Dann gibt es bei Fälligkeit den Nennwert und während der Haltedauer eher mäßige Zinsen, was sich aber auch auf die Abgabenlast auswirkt. Der Steuereinbehalt bleibt unverändert, da derzeit schon die Kapitalertragsteuer mit 25 v.H. gilt – ab 2009 dann mit abgeltender Wirkung.
2.5 Stückzinsen
Stückzinsen stellen für den Käufer von Anleihen negative Kapitaleinnahmen dar. Selbstständige können durch den gezielten Einsatz ihre Steuerlast immer dann senken, wenn zwischen Erwerb und Zinstermin ein Jahrwechsel liegt. Das gelingt auch im Rahmen der Abgeltungsteuer, hier werden die Stückzinsen im erweiterten Verlustverrechnungstopf der Banken berücksichtigt, und dies sogar jahresübergreifend. Die Systemumstellung kann mit einem Anleihekauf optimal genutzt werden.
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Beispiel: Berücksichtigung der Stückzinsen |
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Ein Arzt mit hoher Progression legt sich 2008 festverzinsliche Wertpapiere ins Depot, deren Ausschüttungstermine in 2009 liegen.
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3. Renditecheck von verschiedenen Anleiheformen
Per saldo wirkt sich die Abgeltungsteuer entlastend auf die Erträge aus Anleihen aus. Bei der großen Produktvielfalt fällt das Ergebnis aber nicht einheitlich aus. Nachfolgend eine Auflistung von Rentenpapieren, bei denen Selbstständige mit Blick auf 2009 beherzt oder eher nur vorsichtig zugreifen sollten.
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Anlageprodukt |
Anlagegesichtspunkte |
Steuerlicher Ausblick |
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Festverzinsliche Wertpapiere |
Wenig Risiko, mäßige Rendite und fest einkalkulierbare laufende Erträge: Diese Aussichten sind nicht rosig, zumal die Zinsen im Euro-Bereich immer noch niedrig sind. Daher notieren viele Anleihen deutlich über ihrem Nennwert. Die Markttendenz zeigt aber leicht nach oben, was für fallende Anleihekurse sorgt. Höhere Chancen gibt es bei Schuldnern mit geringer Bonität sowie in schwachen Währungen. |
Die Zinsen werden ab 2009 nur noch pauschal mit 25 v.H. erfasst, sofern der Sparerpauschbetrag von 801 EUR überschritten ist. Die Erträge belasten nicht mehr die übrigen Einkunftsarten. Kursverluste können gegengerechnet werden, wenn die Papiere nach 2008 erworben werden. Ansonsten mindern sie Spekulationsgewinne oder bis 2013 Gewinne im Rahmen des § 20 EStG beim Verkauf binnen Jahresfrist. |
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Floater |
Variabel verzinste Anleihen schließen Kursverluste nahezu aus, da sie sich an den aktuellen Kapitalmarktzinsen orientieren. Sparer profitieren hiervon derzeit, da der Kupon meist vierteljährlich an die steigenden Sätze angepasst wird. Mehr Rendite als festverzinsliche Anleihen bringen Floater nur, wenn die Zinsen bis zur Fälligkeit deutlich steigen oder der Schuldner wegen schlechter Bonität einen Aufschlag bieten muss. |
Der BFH stuft diese Wertpapiere nicht als Finanzinnovation ein. Das spielt ohnehin kaum eine Rolle, da Kursschwankungen nur gering ausfallen. Von den quartalsmäßig gezahlten Zinsen kommt ab 2009 mehr netto beim Anleger an. Ein Aspekt, der sich besonders dann positiv auswirkt, wenn Selbstständige von anziehenden Kapitalmarktzinsen ausgehen und dann hiervon sofort profitieren. |
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Fremdwährungsanleihe |
Hohe Zinsen gibt es in der Regel nur bei im Verhältnis zum Euro schwachen Währungen. Das kann im Extremfall dazu führen, dass die auflaufenden Wechselkursverluste die gesamten Zinsen aufzehren und die Rendite über die Laufzeit negativ wird. Allerdings gibt es auch Chancen durch Aufwertungsgewinne. Die Papiere eignen sich zur Depotergänzung, sollten aber nur von bonitätsstarken Schuldnern gewählt werden. |
Die Zinserträge müssen voll versteuert werden, mögliche Währungsverluste können aber erst bei nach 2008 erworbenen Anleihen gegengerechnet werden und ein verbleibendes Minus andere Kapitaleinnahmen ausgleichen. Bis dahin realisierte Wechselkursgewinne nach einem Jahr bleiben steuerfrei. Bei Fremdwährungsanleihen werden ab 2009 die meist hohen Zinsen geringer besteuert und belasten nicht mehr die Progression – unabhängig vom Datum des Erwerbs. |
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Inflations- anleihen |
Diese Bonds gleichen als Direktinvestment oder über Fonds Risiken steigender Lebenshaltungskosten aus. Eine attraktive Rendite ergibt sich erst später über den an die Inflationsrate angepassten Nennwert. Diese Papiere lohnen im Vergleich zu Festverzinslichen aber nur, wenn die Preissteigerung während der Laufzeit deutlich anzieht. |
Inflationsanleihen gelten als Finanzinnovationen. Die Gewinne aus dem erhöhten Nennwert sind bei Fälligkeit und Verkauf zu versteuern. Dadurch lässt sich die Steuerpflicht gezielt in die Zeit der Abgeltungsteuer mit einem moderateren Satz verschieben. Lediglich die geringen Zinsen werden vorher erfasst. |
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Zerobonds |
Die Zinsen werden bis zur Fälligkeit nicht ausbezahlt, sondern im Kurswert steuerfrei angesammelt. Wer zwischenzeitlich keine laufenden Erträge benötigt oder diese über andere Produkte generiert, erreicht über den Zinseszins-effekt eine zumindest marktkonforme Rendite und muss sich nicht um die jährliche Wiederanlage der Ausschüttungen kümmern. |
Bis 2008 sind Zerobonds steuerlich attraktiv, wenn während der Sparphase eine hohe und bei Fälligkeit oder Verkauf eine geringe Progression besteht. Ab 2009 ist der Tarif unabhängig von den sonstigen Einkünften und der Höhe der aufgelaufenen Kursgewinne immer gleich moderat. Der Sparerfrei(-pausch)betrag sollte mit anderen Erträgen genutzt werden. |
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Wandelanleihen |
Bei diesen Rentenwerten mit geringer Verzinsung besteht die Aussicht, die Anleihe bei gestiegenen Börsenkursen in Aktien zu wandeln. Das Risiko liegt also lediglich in der Tatsache, dass bei schwachen Börsen nur eine Verzinsung unter dem Marktniveau erreicht wird. |
Steuerlich attraktiv ist, dass der Wandlungsgewinn beim Tausch der Anleihe in Aktien stets ohne Beteiligung des Finanzamts bleibt. Allerdings beginnt für die ins Depot gebuchten Aktien ein neuer Anschaffungstermin. Liegt der nach 2008, entfällt die Steuerfreiheit. |
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Fiktive Anleihen |
Diese in Euro notierten Länder-Schuldverschreibungen bieten aus Anlagesicht keine Besonderheiten zu herkömmlichen Festverzinslichen. Entscheidend sind die Bonität und die Höhe des Zinskupons. |
Steuerlich sind diese Anleihen interessant, ab 2009 noch verstärkt. Die nicht erhobene Quellensteuer wird von der eigenen Steuerlast abgezogen. Dieser Renditezuschuss vom Fiskus wirkt sich ab 2009 direkt bei der Auszahlung aus. |
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Rentenfonds |
Für die breite Anlagestreuung in Anleihen sind diese Anteile ideal. Für Selbstständige eignen sich Papiere im Rentenbereich nur, wenn sie auf schwer zugängliche Märkte oder verschiedene Währungen setzen oder Kapital über Geldmarktfonds kurzfristig parken möchten. |
Im Fonds realisierte Kursgewinne bleiben generell steuerfrei. Das bleibt für bis 2008 erworbene Papiere so, sofern die Gesellschaft realisierte Gewinne später nicht ausschüttet. Generell sorgt der Abgeltungstarif für eine geringere Belastung der Zinsen, der Werbungskostenabzug im Fonds bleibt. |
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Aktienanleihen |
Die Papiere sind aber fast immer besser als die Direktanlage in Aktien, da die Zinsen sicher sind. Die Rendite ist begrenzt, steigende Aktienkurse wirken sich nicht unmittelbar auf die Anleihe aus. Mehr als den Nennwert gibt es nicht zurück. |
Die hohen Zinsen werden geringer besteuert. Allerdings ist das beim Tausch in Aktien anfallende Minus aus diesen Finanzinnovationen nur noch mit Kapitaleinnahmen verrechenbar. Ab 2009 sollten sich Freiberufler diese Derivate als konservative Ausweichalternative zur direkten Anlage genauer anschauen. |
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Zinszertifikate |
Diese Produkte erzielen keine besseren Ergebnisse als die Direktanlagen in Anleihen mit entsprechenden Laufzeiten. Der Anleger erspart sich aber die Wahl des richtigen Papiers. |
Die Zinsen werden dem Index zugeschlagen, fließen also in die Kurse der Zinszertifikate ein. Das bleibt auch derzeit nicht steuerfrei, 2009 wechselt die Progression nur in den Pauschaltarif. |
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Hybridanleihen |
Diese Papiere bieten attraktive Zinsen. Allerdings können die Zahlungen ausfallen, wenn die Firma im Jahr keinen Gewinn macht oder insolvent wird. Wie hoch das Risiko ist, lässt sich bei den neuen Produkten noch nicht einschätzen, die Wahl eines guten Schuldners ist wichtig. |
Die hohen Zinsen sowie Kursgewinne sind als Kapitaleinnahmen voll steuerpflichtig. Denkbare Verlustgeschäfte bei Zahlungseinstellung gelten derzeit nicht als negative Einnahmen, wie das Beispiel Argentinien gezeigt hat. Ab 2009 wird das anders, wenn auch ein Minus auf der Vermögensebene zählt. |
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Genuss-Scheine |
Immer weniger Genüsse notieren an der Börse, da die Schuldner ihre fällig gewordenen Papiere als Hybridanleihe neu auflegen. Genuss-Scheine bieten bei überschaubarem Risiko leicht bessere Zinsen als Anleihen. |
Genüsse werden auch steuerlich zum Auslaufmodell, die im Kurs aufgelaufenen Erträge können beim Erwerb ab 2009 nicht mehr alle zwei Jahre steuerfrei über einen Verkauf kurz vor dem Ausschüttungstermin realisiert werden. |
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Festgeld |
Die Zinsen aus kurzfristigen Parkanlagen wie auch Termingelder, Geldmarktfonds und Sparbücher sind niedrig und eher für die Kurzfristanlage geeignet. |
Da Kursgewinne hier kein Thema sind, profitiert dieses risikolose Investment ab 2009 von der geringeren Steuerbelastung auf die Zinsen. |
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Pfandbrief |
Diese bieten keine besseren Zinsen als Anleihen, allerdings besteht für Selbstständige ein Steuerspareffekt. |
Die Zinsen bei diesen extrem konservativen Papieren werden pauschal und damit geringer als heute versteuert. |
Beitrag aus PFB-06-2007


