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BSR BERATUNG & STEUERLICHE REVISION STEUERBERATUNGS- GESELLSCHAFT MBH

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Mörsenbroicher Weg 191
40470 Düsseldorf
work Telefon 0211 687738-0 Um Rückruf bitten
fax Fax 0211 9081818
Website www.bsrgmbh.de
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Ansprechpartner für Erstkontakt:
Frau Brigitte Kratzer

Lageplan

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Büroleitung und Kontakt

Brigitte Kratzer
Telefon 0211 687738-0

Steuer- und Praxisberater / vereidigter Buchprüfer

Manfred Dribusch
Telefon 0211 687738-0

Leitung

Manfred Dribusch
vBP / StB / Dipl.-Betriebswirt

Niederlassung

  • Düsseldorf

Unternehmensgegenstand

Selbstverständlich übernehmen wir für unsere Mandanten die laufende Steuerberatung von der Finanzbuchhaltung und Lohn- und Gehaltsabrechnung, über die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, bis zur Führung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen und Vertretungen vor Finanzgerichten.Unsere Beratung aus einer Hand umfasst die Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen und zu unseren Schwerpunkten gehören die Ausarbeitung individueller Kanzleilösungen für die kurzfristige Erfolgsrechnung, die innerbetriebliche Kostenrechnung sowie Kosten- und Rentabilitätsanalysen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei Investitions- und Finanzierungsfragen und beim Kauf und Verkauf von Praxen.Und wenn unsere gemeinsame Arbeit zum Erfolg geführt hat, lassen wir Sie auch bei Fragen der Vermögensplanung und -anlage nicht alleine.

Mitgliedschaften

  • Ärzte-Wirtschafts-Forum e.V.
  • DATEV e.G.

Praktizierte Philosophie

Wir verstehen uns als mittelständische Steuerberatungs-gesellschaft, bei der Mandantennähe praktiziert wird durch kurze und schnelle Entscheidungs- und Beratungswege; persönlichen Kontakt zwischen unseren Mandanten und unserer Praxis als Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit; genaue Kenntnis der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als Grundlage jeder Beratung; Ausarbeitung individueller Lösungen, von der Finanzbuchhaltung bis zur Berichterstattung; höchste Ansprüche an die Kompetenz der Mitarbeiter und die Qualität unserer Arbeit.

Veröffentlichungen auf SCOOP.de

19.05.2010

Praxisinvestitionen: Wenn nicht jetzt, wann dann?

Mit Start in die Niederlassung – gleichgültig, ob Neugründung oder Praxisübernahme – beträgt das durchschnittliche Investitionsvolumen rund 300.000 Euro und je nach Fachrichtung ist auch eine Verdoppelung oder Verdreifachung dieser Zahl möglich. Dies ist sicher die größte Investition im Lebenszyklus einer Praxis. Eine solche Finanzierung ist meist auf die Dauer von zwölf bis fünfzehn Jahren ausgelegt. Doch auch in dieser Zeit stehen Erweiterungs- oder Ersatzinvestitionen an, weil medizinische Geräte nicht mehr den Qualitätsanforderungen oder dem geänderten Leistungsangeb

07.01.2010

Falsche Bank-Beratung: Für Stückzinsen von Wertpapieren aus 2008 sind Steuern fällig!

Prüfen Sie jetzt Ihr Depot! Wer den Empfehlungen zum Kauf von Anleihen in 2008 gefolgt ist, konnte binnen kurzer Zeit enorme Renditen einfahren. Aber: 2009 wurden 119 deutsche Unternehmen im Rating abgestuft und so sollten zunächst alle Anleger prüfen, ob Sie nicht lieber die üppigen steuerfreien Gewinne mitnehmen und in sichere Papiere umsteigen, die dann allerdings meist niedriger verzinst werden. Es könnte so einfach sein, wäre da nicht das Problem der Wiederanlage … Die gute Nachricht: Da alle 2008 gekauften Papiere nun länger als 12 Monate gehalten wurden und den sogenannten Bestandsschutz geni

03.09.2008

Abgeltungsteuer: Steht das Steuermodell ausländischer Lebensversicherungs-Mäntel vor dem Aus?

Spätestens seit die Liechtensteiner Stiftungen in den Fokus der Steuerfahndung geraten sind, bieten Liechtensteiner, Luxemburger und Schweizer Versicherungen als Alternative sogenannte Versicherungsmäntel an. Im Vordergrund dieser Modelle steht der Versuch, eine Nische im Steuerrecht zu besetzen. Während ab 2009 auf (fast alle) Kapitalerträge 26,375 Prozent Abgeltungsteuer zu leisten ist, bleiben Erträge innerhalb einer Lebensversicherung (LV-Mantel) zunächst steuerfrei. Erst bei Entnahme fallen Steuern auf den Wertzuwachs an. Ein weiterer Steuervorteil ergibt sich daraus, dass die angefallenen Kapitalerträg

28.04.2008

Abgeltungsteuer: Entwarnung für Dachfonds

Es war kein Aprilscherz als am 1. April die Meldung „Steinbrück hat Dachfonds im Visier“ eine ganze Branche verunsicherte. Aus dem Finanzministerium verlautete: „Niemand sollte sich in Rechtssicherheit wiegen.“ Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) „habe immer darauf hingewiesen, dass wir im Hinblick auf die kommende Abgeltungsteuer den Markt beobachten werden und, falls wir Nachbesteuerungsbedarf sehen, dies auch tun werden.“ Dazu gehöre auch die Verlagerung in Dachfonds.