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Metax ist seit über 28 Jahren ein Verbund aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern - spezialisiert auf Berufe des Gesundheitswesens.
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Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatung für alle Berufe des Gesundheitswesens
Die metax ist ein Verbund unabhängiger Steuerberater, der sich auf die Wirtschafts- und Steuerberatung von Ärzten und Zahnärzten spezialisiert hat.
Auf der Basis des gemeinsamen Wissens und der gemeinsamen Erfahrung wurde ein Instrumentarium entwickelt, das eine effiziente Beratung von Einzelpraxen oder Praxisgesellschaften gewährleistet. Das gesammelte Expertenwissen der metax wird durch den persönlich betreuenden Steuerberater unter Beachtung der spezifischen betrieblichen Parameter und persönlichen Prioritäten umgesetzt. Die metax-Steuerberater betreuen Ärzte und Zahnärzte bei der Gründung der Praxis, im alltäglichen Wirtschaftsgeschehen, bei der Erweiterung oder Umwandlung der Praxis, bei Kooperationen; sie beraten die einzelne Ärztin, den einzelnen Arzt bei der Gestaltung der privaten steuerlichen Belastung, bei der Kapitalanlage und der Altersvorsorge.
| 05.02.2012 |
Schönheits-OP: Ohranlegen ist nicht von Umsatzsteuer befreitÄrzte, die Schönheits-Operationen in Rechnung stellen, sind nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nachweisen können, dass die Op medizinisch indiziert ist und der Behandlung von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dient. Bei der Frage, ob eine Krankheit vorliegt, können sich Ärzte nicht auf Definitionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stützen, so der Bundesfinanzhof. Ein Operateur, der aufs Ohranlegen spezialisiert ist, konnte somit nicht argumentieren, dass nach den „International Classification of Diseases“ der WHO mehr als zwei Zentimeter abstehende Ohren als Kr |
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| 30.01.2012 |
Praxiskauf: Vertragsarztzulassung - wann abschreibbar und wann nichtNicht immer kann beim Erwerb einer Arztpraxis der gesamte Kaufpreis abgeschrieben werden. Darauf weisen die Oberfinanzdirektionen (OFD) Münster und Rheinland in inhaltlich gleichen Verfügungen hin. Zwar habe der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Vertragsarztzulassung unter bestimmten Bedingungen ein unselbstständiger Teil des Praxiswerts sei und mit diesem abgeschrieben werden könne (vgl. Intime Oktober 2011). Stehe jedoch der Kauf der Zulassung im Vordergrund, weil etwa die Praxis nicht weitergeführt wird, gelte die Zulassung als selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut, das nicht abgeschrieben wer |
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| 26.01.2012 |
Arbeitnehmer können Pflegezeit für einen Angehörigen nicht splittenArbeitnehmer, die Pflegezeit für nahe Angehörige in Anspruch nehmen wollen, sollten sich deren Dauer genau überlegen. Denn wer von seinem Arbeitgeber schon einmal ein paar Wochen freigestellt wurde, kann später nicht abermals Pflegezeit für denselben Angehörigen verlangen. Das Bundesarbeitsgericht betonte jetzt, dass die Pflegezeit ein einmaliges Gestaltungsrecht ist, das mit der erstmaligen Inanspruchnahme erlischt. Das gilt auch dann, wenn die schon einmal absolvierte Pflegezeit die gesetzlich vorgesehene Höchstdauer von sechs Monaten unterschreitet. |
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| 23.01.2012 |
Semestergebühr zählt zum ausbildungsbedingten MehraufwandDie Kosten für Semestergebühren sind von den Einkünften eines Studenten abzuziehen. Anders als eine Familienkasse ordnete der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt die Semestergebühren nicht als Mischkosten, sondern als ausbildungsbedingten Mehraufwand ein. Das gelte auch, so die Richter, wenn die Studenten mit der Bezahlung der Semesterge-bühr automatisch ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr bekommen. Denn sie könnten nicht frei darüber entscheiden, dieses anzunehmen oder abzulehnen. Die Zahlung der Semestergebühr falle in die Ausbildungssphäre, da ohne sie niemand ein Studium beginnen ode |
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| 19.01.2012 |
Außergewöhnliche Belastung auch ohne vorheriges AttestKrankheitsbedingte außergewöhnliche Belastungen können auch dann abgezogen werden, wenn ein vorher erstelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten oder ähnliches Zeugnis fehlt. Der Bundesfinanzhof bestätigte abermals seine Kehrtwende, die er im November 2010 vollzogen hatte. Ausreichend für den Abzug als außergewöhnliche Belastungen ist, ob die Aufwendungen für die Maßnahmen medizinisch angezeigt waren. Damit können etwa der Einbau eines Treppenliftes, die Fahrtkosten für therapeutische Gespräche, Aufwendungen für alternative Behandlungsmethoden, für Kurau |
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| 14.01.2012 |
Oldtimer sind nicht als Betriebsausgabe abziehbarOldtimer-Autos werden vom Bundesfinanzhof als nicht abziehbare Betriebsausgaben eingestuft. Daran, so die obersten Finanzrichter, gebe es keinerlei Zweifel – vor allem dann nicht, wenn die alten Vehikel, wie in dem entschiedenen Fall, kaum bewegt werden. Aufwendungen für Oldtimer weisen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes eine zu große Nähe zur privaten Lebensführung auf und dürfen deshalb nicht als Betriebsausgaben den Gewinn schmälern. |
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| 10.01.2012 |
Steueränderungen: Kindergeld trotz höherer Einkünfte des NachwuchsesVolljährige Kinder unter 25 Jahren, die eine Erstausbildung oder ein Erststudium absolvieren, können ab 2012 mehr als jährlich 8.004 Euro an eigenem Einkommen erzielen, ohne dass Kindergeld und Kinderfreibeträge gefährdet würden. Eltern mit solchen Kindern müssen nach dem Jahreswechsel nicht mehr nachweisen, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes unterhalb dieses Betrages liegen, um den Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag zu erhalten. Das gilt auch, wenn das Kind auf einen Ausbildungsplatz wartet oder einen Freiwilligendienst vor Beendigung der ersten Berufsausbildung ableistet. |
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| 06.01.2012 |
Steueränderungen: Anerkennung von Krankheitskosten erleichtertSteuerpflichtige können Krankheitskosten, die ab einer bestimmten Schwelle als außergewöhnliche Belastungen die Steuerlast mindern, ab dem Jahr 2012 leichter geltend machen. So müssen sie zum Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung nicht mehr zwingend ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten oder Attest einholen. Vielmehr können sie die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen in der Regel durch die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachweisen. |
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| 03.01.2012 |
Aus Zweckbetrieb ausgegliedertes Labor kann nicht mehr gemeinnützig seinEine ausgegliederte Labor-GmbH, die Leistungen für ihre Gesellschafter erbringt, ist auch dann nicht gemeinnützig, wenn ihre Gesellschafter gemeinnützige Krankenhausträger sind. Stattdessen handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wie das Finanzgericht Münster entschieden hat. Durch die Auslagerung in einen selbständigen Betrieb verliere das Labor seinen Status als Teil eines Zweckbetriebs. |
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| 27.12.2011 |
Schönheits-Op können auch im Ausland umsatzsteuerpflichtig seinÄrzte, die nicht umsatzsteuerfreie Leistungen wie Schönheits-Operationen an Kliniken erbringen, müssen die Umsatzsteuer auch dann abführen, wenn sie ihre Tätigkeit im Ausland verrichten. Dies gilt zumindest dann, wenn sie im Ausland keine eigene Betriebsstätte unterhalten, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Denn dann gilt als Ort der Dienstleistung der Ort, an dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung hat. Im konkreten Fall war dies ein Ort in Deutschland, sodass die erbrachten Dienstleistungen steuerbar und daher umsatzsteuerpflichtig sind. |
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