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Metax ist seit über 28 Jahren ein Verbund aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern - spezialisiert auf Berufe des Gesundheitswesens.
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Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatung für alle Berufe des Gesundheitswesens
Die metax ist ein Verbund unabhängiger Steuerberater, der sich auf die Wirtschafts- und Steuerberatung von Ärzten und Zahnärzten spezialisiert hat.
Auf der Basis des gemeinsamen Wissens und der gemeinsamen Erfahrung wurde ein Instrumentarium entwickelt, das eine effiziente Beratung von Einzelpraxen oder Praxisgesellschaften gewährleistet. Das gesammelte Expertenwissen der metax wird durch den persönlich betreuenden Steuerberater unter Beachtung der spezifischen betrieblichen Parameter und persönlichen Prioritäten umgesetzt. Die metax-Steuerberater betreuen Ärzte und Zahnärzte bei der Gründung der Praxis, im alltäglichen Wirtschaftsgeschehen, bei der Erweiterung oder Umwandlung der Praxis, bei Kooperationen; sie beraten die einzelne Ärztin, den einzelnen Arzt bei der Gestaltung der privaten steuerlichen Belastung, bei der Kapitalanlage und der Altersvorsorge.
| 06.09.2010 |
Fahrtenbuch in Kombination mit PC-Ausdrucken wird anerkanntWer ein handschriftliches Fahrtenbuch für ein betrieblich benutztes Fahrzeug zeitnah und geschlossen führt und dafür nachträglich unter Ergänzung einzelner Angaben einen Computerausdruck fertigt, kann den privaten Nutzungsanteil anders als nach der 1 %-Methode ermitteln. Dies gilt zumindest dann, wenn keine Manipulationsmöglichkeiten hinsichtlich der gefahrenen Kilometer oder keine maßgeblichen Einschränkungen bei der Überprüfbarkeit der Angaben bestehen, wie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden hat. |
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| 30.08.2010 |
Nachträgliche Schuldzinsen für Kapitalbeteiligungen sind jetzt absetzbarSchuldzinsen, die nach der Veräußerung einer sogenannten wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, können nachträglich als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt zumindest dann, wenn der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht. Das hat der Bundesfinanzhof in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung beschlossen. |
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| 26.08.2010 |
Bundesverfassungsgericht kippt Regelung zum ArbeitszimmerAufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit hat das Gericht die Regelung als verfassungswidrig eingestuft, wonach diese Kosten nur noch abgesetzt werden können, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Im konkreten Fall hatte ein Lehrer geklagt, der sein häusliches Arbeitszimmer ausschließlich zur Vor- und Nachbereitung des |
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| 16.08.2010 |
Facharzt für Allgemeinmedizin wieder in der Muster-WBO verankertDie Allgemeinmedizin ist mit dem 113. Deutschen Ärztetag wieder als eigenständiges Gebiet in der Weiterbildungsordnung (WBO) verankert worden. 2003 war der Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin eingeführt worden, doch der Beschluss wurde nicht einheitlich umgesetzt. 2007 wurde der Internist ohne Schwerpunkt wieder eingeführt. Mit dem „Facharzt für Allgemeinmedizin“ soll nun auch für Medizinstudenten das Leben leichter werden. Denn viele Mediziner wissen nach dem dritten Staatsexamen nicht, ob sie sich als Facharzt für Innere Medizin spezialisieren sollen oder nicht doch lieber in der P |
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| 12.08.2010 |
Kürzungen beim Weihnachtsgeld bei langer Krankheit sind rechtensWer seinen Beschäftigten Weihnachtsgeld zahlt, kann diese Bezüge bei längerer Krankheit einer Mitarbeiterin anteilig kürzen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Im konkreten Fall hatte eine Arzthelferin geklagt, die sechs Monate arbeitsunfähig war und der deshalb das freiwillig gezahlte Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehalts anteilig gekürzt worden war – zu Recht, so das Gericht. Die Höhe der Auszahlung darf davon abhängen, wie lange die Frau tatsächlich gearbeitet hat. Für Ärzte, die sich nach dem Manteltarifvertrag richten, gilt: Bei der Bere |
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| 09.08.2010 |
Zweitwohnungssteuer wird auch fällig, wenn Eltern-Wohnung Hauptwohnsitz istKinder, die andernorts studieren, aber bei den Eltern ein Zimmer bewohnen und dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, müssen Zweitwohnungssteuer zahlen – dies gilt zumindest für Berlin, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat. Im konkreten Fall ging es um einen Studenten, der von 2001 bis 2003 in einem Studentenwohnheim in Berlin wohnte, mit seinem Hauptwohnsitz aber im Wohnort seiner Eltern gemeldet war. Dort nutzte er sein altes Kinderzimmer. Das Finanzamt forderte Zweitwohnungssteuer ein und bekam vor dem höchsten deutschen Steuergericht Recht. Begründung: Ein zum Schlafen oder Wohnen genutztes Kinderzimm |
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| 03.08.2010 |
Praxisaufgabe – dann hat die Tilgung von Darlehen klar VorrangBetrieblich begründete Schulden sind bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe nur insoweit nachträgliche Betriebsausgaben, als sie nicht auf Verbindlichkeiten entfallen, die durch den Veräußerungspreis oder die Verwertung von zurückbehaltenen aktiven Wirtschaftsgütern hätten beglichen werden können. Im konkreten Fall hatte ein Arzt ein betriebliches Darlehen aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht getilgt. Dies kann laut dem Finanzgericht Niedersachsen bei Betriebsaufgabe aber kein Hindernis für die Ablösung betrieblicher Verbindlichkeiten sein, wenn ausreichend Aktivvermö |
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| 31.07.2010 |
Folgekosten von Verkehrsunfall sind keine zusätzlichen WerbungskostenWer einen Unfall mit seinem Fahrzeug erleidet, kann die dadurch entstehenden Aufwendungen nicht neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Im konkreten Fall klagte ein Arbeitnehmer auf die steuerliche Anerkennung von Gerichtskosten, eigenen Rechtsanwaltskosten, Rechtsanwaltskosten einer Nebenklägerin sowie Aufwendungen wegen eines Versicherungsschutzentzugs der Kfz-Haftpflicht. Das Finanzgericht Nürnberg lehnte dies jedoch ab. Begründung: Sämtliche Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien durch die vom Kläger in Anspruch geno |
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| 24.07.2010 |
Selbstanzeige: Schlampige Sünder riskieren ihre StraffreiheitSteuerhinterzieher, die sich selbst anzeigen und alle Karten auf den Tisch legen, bleiben straffrei: Wer so denkt, muss sich von der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz eines Besseren belehren lassen. Denn um Straffreiheit zu erlangen, reiche es nicht, dem Finanzamt „einen Haufen Belege und Ordner zur Auswertung hinzustellen“, so die OFD. Vielmehr müssen die Unterlagen so aufbereitet sein, dass dem Finanzamt „ohne Überreicht durch: Ihr Spezialist für Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Sonstige Heilberufe größere eigene Ermittlungen die Veranlagung möglich ist“. Unordentliche Steuers |
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| 21.07.2010 |
Selbstanzeige: Nur Rückkehr zur Steuerehrlichkeit schützt vor StrafeSteuerhinterzieher können nur dann Straffreiheit erlangen, wenn sie gegenüber den Finanzbehörden alle bisher verheimlichten Auslandskontakte offenbaren. Wer sich nur zu jenen Konten bekennt, deren Aufdeckung er fürchtet, kommt nicht in den Genuss von Straffreiheit. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Demnach verlangt der BGH die „Rückkehr zur Steuerehrlichkeit“. Übrigens: Die Straffreiheit tritt im Falle einer Selbstanzeige nur ein, wenn noch kein Amtsträger zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit erschie |
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