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Sigurd Warschkow

Gelsenkirchen
Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Warschkow
Arbeitsrecht in kleinen und mittelständischen Unternehmen
Forderungseinzug (Honorarinkasso)

Anwaltskanzlei Warschkow

work
Emscherstr. 62
45891 Gelsenkirchen
work Telefon 0209 50926523 Um Rückruf bitten
fax Fax 0209 50926525
Profil-URL

Lageplan

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Geschäftszeiten

Montag - Donnerstag: 09.00 - 16.30 Freitag: 09.00 - 12.00 Termine nur nach freier Vereinbarung

Spezialisierungen

  • Arbeitsrecht
  • Forderungseinzug (Inkasso)

Referententätigkeit

  • Lehrbeauftragter der Fachhochschule Südwestfalen
  • DIALOG Inhouse-Seminare

Über uns

Die Anwaltskanzlei Warschkow wurde im Jahre 1987 zunächst als Sozietät gegründet und wird seit nunmehr über zehn Jahren von mir allein geführt. Bereits seit 1993 bin ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen und in erheblichem Umfang als Berater wie auch Prozessvertreter tätig.
Als weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit hat sich der Einzug offener Forderungen herausgebildet. Dabei verfolge ich eine mit dem Mandanten speziell auf die Eigenart seiner Kunden / Mandanten / Patienten abgestimmte Strategie (Individualinkasso). Durch Einsatz moderner Technik bin ich aber auch in der Lage, schnell und zuverlässig große Anzahlen von Forderungen gleichartig beizutreiben (Masseninkasso). Anders als klassische Inkassounternehmen, die nur im gerichtlichen Mahnverfahren zugelassen sind, kann ich Ihre Interessen auch im streitigen Verfahren vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten weitervertreten.

Biografie

Juni 1987
Juristische Staatsprüfung
Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen
November 1987
Zulassung zur Anwaltschaft
Gründung der Sozietät Schröer und Warschkow in Gladbeck
März 1993
Zulassung zur Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht
Juni 1997
Ausscheiden von RA Schröer aus der Sozietät
Seitdem Tätigkeit als Einzelanwalt
Januar 2007
Zulassung als Rechtsanwalt auch beim Oberlandesgericht Hamm
Juni 2009
Verlagerung der Kanzlei nach Gelsenkirchen
September 2009
Lehrbeauftragter der Fachhochschule Südwestfalen

Kosten einer Erstberatung

Rein beratende Tätigkeit rechne ich auf der Basis eines mit Ihnen vereinbarten Stundensatzes ab. Soweit ich für Sie nach außen tätig werde, sieht das Gesetz eine Vergütung nach dem Wert des Gegenstands der Tätigkeit vor.
Im Bereich des Forderungseinzugs werde ich, anders als viele Inkassounternehmen, ohne pauschale Kosten (Jahresbeitrag, Grundgebühr o.ä.) oder Erfolgsprovision tätig. In Erfolgsfall werden alle Kosten vom Schuldner getragen. Kann die Forderung nicht beigetrieben werden, fallen Ihnen Kosten nur in einem Umfang zur Last, als hätten Sie den Einzug selbst betrieben.