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| 18.08.2011 |
BFH: Erststudiums- und Erstausbildungskosten sind Werbungskosten!Nachdem das Finanzamt in den letzten Jahren bereits die Studien- und Ausbildungskosten nach abgeschlossener Berufserstausbildung als Werbungskosten anerkennen musste, hat der Bundesfinanzhof nun in zwei Urteilen für eine Piloten- (AZ: VI R 38/10) und eine Medizinausbildung (AZ: VI R 7/10) entschieden, dass Kosten für ein Erststudium bzw. -ausbildung auch als Werbungskosten anzuerkennen sind, „wenn sie in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Veranlassungszusammenhang mit späteren Einnahmen stehen." Bei der derzeitigen Praxis der Finanzämter wurden diese Kosten bisher nur als Sonderausgaben bis zu |
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| 03.05.2011 |
Zahnarzttätigkeit umfasst keine Berechtigung zu Botox-Behandlung im GesichtDas Verwaltungsgericht Münster (AZ.: 7 K 338/09) untersagte einer Zahnärztin aus Bielefeld das Unterspritzen von Hautpartien im Gesichtsbereich. Nach Auffassung des Gerichtes umfasst die Approbation nur Behandlungen im Mund-, Kiefer und Zahnbereich. Damit schließt sich das Gericht der Auffassung des VG Baden-Württemberg (AZ.: 9 S 519/06) an, das bereits festgestellt hat, dass wegen der besonderen Gefährlichkeit der Behandlung "genaueste Kenntnisse über den Aufbau und die Schichten der Haut sowie über den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen und Muskelsträngen in dem für die Behand |
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| 15.02.2011 |
Berufsgerichtshof: "Facharzt bleib bei deinen Leisten"Der Hamburgische Berufsgerichtshof hatte einen Fall (Az.: 6 Bf 60/10) zu entscheiden, in dem ein Mund-, Kiefer und Gesichtschirurg bei mehr als 600 Operationen Brustimplantate einsetzte. Diese Eingriffe wurden in einer Klinik vorgenommen, bei der der Arzt Geschäftsführer war. Es wurden auch weitere ästhetisch-plastisch-chirurgische Eingriffe an Rumpf und Extremitäten, wie Straffung von Bauchdecken und Oberarme, beworben. Den Facharzttitel benutzte der Arzt dabei nicht. Die Ärztekammer wertete diese Tätigkeit als Verstoß gegen die Berufsordnung für Ärzte, in dem es den Ärzten verboten ist, au |
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| 06.10.2010 |
BGH lässt Kieferorthopäden ohne Fachzahnarztausbildung zuIn einem aktuellen Urteil (veröffentlicht am 22.9.2010, Az: I ZR 172/08) hat der Bundesgerichtshof (BGH) folgenden Fall entschieden: Nachdem eine Ausbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie in Deutschland sehr kostspielig und mit engen Zugangsbeschränkungen versehen ist, hat eine Zahnärztin eine Weiterbildung in Österreich zum „Master of Science Kieferorthopädie" erfolgreich abgeschlossen. Auf ihrer Webseite warb sie seitdem mit diesem Titel für ihre Tätigkeit in Deutschland. Dies sahen zwei Mitbewerber als nach dem Berufs- und Wettbewerbsrecht als nicht zulässig an und klagte |
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| 27.09.2010 |
Ablehnung durch BVerfG: Erfolgreiche Klagen gegen Soli immer unwahrscheinlicherDas Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage eines Finanzgerichtes wegen eventueller Rechtswidrigkeit des Solidaritätszuschlages im Veranlagungsjahr 2007 als unzulässig zurückgewiesen. Das Finanzgericht Niedersachsen war der Auffassung, dass die seit mehr als einem Jahrzehnt andauernde Erhebung des Solidaritätszuschlages mit den Vorstellungen des Verfassungsgebers von der Ergänzungsabgabe als nachrangiges, zeitlich beschränktes Finanzierungsmittel nicht vereinbar sei. Der Gesetzgeber hätte nach Ansicht des Finanzgerichtes längst die Einkommen- und Körperschaftsteuer so anpassen können, dass e |
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| 03.09.2010 |
Schadenersatzpflicht von Zahnärzten gegenüber Krankenkasse wegen RabattenUrteil des Sozialgericht Düsseldorf, S-2-KA-61/08 vom 14.07.2010 (nicht rechtskräftig) In dem Fall hatte ein Zahnarzt mit einem Dentallabor einen Einkaufstarif vereinbart, zu dem die Leistungen gegenüber den Krankenkassen eigentlich abgerechnet werden durften. Das Dentallabor vertrieb aber insbesondere Produkte aus Asien (Hongkong), die zu Preisen weit unter den deutschen Herstellungskosten bezogen wurden. Den Überschuss teilten sich das Labor einerseits und der Zahnarzt andererseits, indem ein Rabatt in Höhe von 20% vereinbart wurde. Diese Rückerstattung wurde per Post oder persönlich dem Zahnarzt übe |
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| 10.02.2010 |
Steuerdaten aus der Schweiz: Selbstanzeige? Ja und Nein!Zur Zeit werden die steuerlichen Informationen auf CD, die dem deutschen Fiskus angeboten werden (und teilweise schon von ihm gekauft worden sind) heiß diskutiert. Wir wollen hier nicht über die rechtliche Situation des Erwerbs solcher Daten sprechen (obschon dies eventuell eine Auswirkung auf deren Verwendung durch den Fiskus und die Strafverfolgungsbehörden haben kann). Vielmehr geben wir allen Betroffenen zu bedenken, ob eine sog. Selbstanzeige überhaupt durchgeführt werden soll und wenn ja, in welcher Art und in welchem Maße. Grundsätzlich kann allein eine verfahrensrechtlich gelungene Selbstanzeige |
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| 08.02.2010 |
Praxenzusammenschluss von Ärzten oder ZahnärztenFreiberufler haben im Steuerrecht einige Erleichterungen. So sind Sie auch bei hohen Umsätzen nicht verpflichtet, eine (kostenintensive) Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung zu erstellen, eine Gewinnermittlung nach Bestandvergleich (sog. Bilanz) aufzustellen und unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Diese Vorteile können beim Zusammenschluss mehrerer Freiberufler aber leicht in Gefahr geraten. Insbesondere bei Nebentätigkeiten, wie dem Verkauf von Hilfsmitteln oder anderen Produkten, aber auch bereits durch die Beschäftigung vieler fachlich qualifizierter Mitarbeiter, riskieren |
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| 25.01.2010 |
EuGH: Deutsche Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse sind rechtswidrig!In einem Urteil von Europäischen Gerichtshof vom 07.07.2009 (Az: C555/07) beanstandet dieser, dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung der Kündigungsfristen nach § 622 BGB nicht berücksichtigt werden. Damit werde der Arbeitnehmer allein wegen seines Alters diskriminiert. Dies bedeutet insbesondere für Arbeitgeber mit wenigen Beschäftigten ein erhöhtes Risiko. Meist existiert dort kein Tarifvertrag und es wird in den Arbeitverträgen auf die allgemeinen Kündigungsfristen verwiesen oder ein Verweis fehlt völlig. Auch in diesem Fall gilt § 622 BGB zu |
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| 15.01.2010 |
Ärztliche Leistungen: kein Anspruch auf korrekte Rechnung bzgl. UmsatzsteuerIm Verfahren vor dem Landgericht Potsdam (Az: 13 T 9/09) wollte ein Patient die Zahlung zurückbehalten, weil der Arzt zwar eine korrekte Rechnung nach GoÄ, aber nicht nach dem UStG gestellt hat. Vor allem fehlte dem Patienten die Steuernummer und der Hinweis, warum die Leistung steuerfrei abgerechnet wurde. Das Landgericht machte deutlich, dass nur bei einem berechtigten Interesse ein solches Zurückbehaltungsrecht existiert. Wahrscheinlich auch um solchen Rechtsverfahren vorzubeugen, hat der Gesetzgeber ab 2009 eine gesetzliche Regelung getroffen, dass für Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG steuerfrei sind |
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