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Prof. Dr. Bischoff & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater, ver. Buchprüfer

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Theodor-Heuss-Ring 26
50668 Köln
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fax Fax 0800.91284040
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Ansprechpartner für Erstkontakt:
Thomas Bischoff, Rechtsanwalt Fachanwalt Medizinrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Medizinrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

Thomas Bischoff
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Medizinrecht , Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon 0221.9128400

Medizinrecht

Desiree Wenzel
Rechtsanwältin
Telefon 030 91202992

Niederlassungen

  • Köln
  • Berlin
  • Chemnitz
  • Bochum

Unternehmensgegenstand

Rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung von Mandanten, insbesondere von (Zahn-)ärzten unter Einsatz selbst geschaffener Produkte wie Praxisnavigation und Vertragsnavigation

Biografien

Rechtsanwalt Thomas Bischoff praktiziert als Fachanwalt für Medizinrecht und als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Köln.
Er ist Partner der Partnerschaftsgesellschaft Bischoff & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater, vereid. Buchprüfer mit Sitz in Köln und Zweigniederlassungen in Berlin, Chemnitz und Bochum, sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Prof. Dr. Bischoff & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Aktiengesellschaft, die ausschließlich Zahnärzte bundesweit steuerlich betreut.
Seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit beschäftigt er sich schwerpunktmäßig mit der Gründung von Arzt- und Zahnarztpraxen und Privatkliniken, dem Abschluss von Berufsausübungsgemeinschafts- und Praxisgemeinschafsverträgen sowie der Sanierung von Zahnarztpraxen. Hinzu kommt die Beratung und Vertretung von (Zahn-)Ärzten in GOZ- bzw GoÄ-Fragen, im Vertrags(Zahn)arztrecht, zu Fragen der Berufsordnung und bei (Zahn-)Arzthaftungen.
Rechtsanwältin Desirée Wenzel praktiziert als Rechtsanwältin in Berlin. Seit September 2008 ist sie Partnerin der Sozietät Bischoff & Partner und hat den Fachanwaltslehrgang Medizinrecht erfolgreich absolviert.
Neben der Vertragsgestaltung liegt der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Bereich des Berufsrechts, Vertragsarztrechts sowie des Vergütungsrechts.

Zahlen, Daten, Fakten

Mitarbeiteranzahl
50
Gründungsjahr
1985

Veröffentlichungen auf SCOOP.de

16.03.2010

Zahnkronen und Brücken zum Nulltarif

In einer westfälischen Tageszeitung erschienen im Jahr 2007 wiederholt Anzeigen einer Zahnarztpraxis mit folgendem, variierenden Inhalt: "Zahnkronen - und Brücken - zum Nulltarif / ohne Zuzahlung (bei Festzuschuss plus 30% Bonus) / auch für Beihilfe-Patienten mit Zusatzversicherung. Nicht jeder kann sich noch Zahnersatz leisten. Wir bieten deshalb kostenfreien bzw. preiswerten Zahnersatz an (aus deutschem Meisterlabor) Praxis Dr. und Partner / Ihre Partner für faire Konditionen in N. (Ort) / Rufen Sie uns an: (Telefonnummer)"   In der ersten Annonce im Mai wurde dies darüber hinaus "

07.09.2009

Wichtige Verträge des Praxisgründers: Arbeitsrecht

Bevor der (Zahn)Arzt mit einem Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag abschließt, sollte er überlegen, ob er tatsächlich ein Arbeitsverhältnis begründen will oder inwieweit er Aufgaben an einen freien Mitarbeiter oder einen selbständigen Gewerbetreibenden delegiert. Wer einen Arbeitsvertrag abschließt, muss den Mitarbeiter auch im Falle der Erkrankung oder bei schlechter Leistung bezahlen (wenngleich bei Krankheit die gesetzliche Krankenversicherung Ausgleichszahlungen an den Praxisinhaber auf Antrag übernimmt). Auch für den Schaden, den der Mitarbeiter im Falle der „Verletzung“ eines Pati

28.08.2009

Wichtige Verträge des Praxisgründers: Finanzierungsverträge

In diesem Beitrag geht es um die Finanzierungsverträge, die der (Zahn)Arzt regelmäßig abschließt. Der Abschluss der Darlehensverträge ist von besonderer Bedeutung bei der Gründung einer (Zahn)Arztpraxis. Das Finanzierungsvolumen ist gerade bei Zahnärzten beachtlich – meist geht es bei Zahnärzten um 300.000 Euro. Im Regelfall schließt der (Zahn)Arzt einen Darlehensvertrag mit einer Bank ab. Doch auch über Kredite nahestehender Personen kann er die Finanzierung absichern. Mit Banken wird man über den Text des Darlehensvertrags nicht oder nur eingeschränkt verhandeln kö

24.08.2009

Werbung an Einkaufswagen ist grundsätzlich zulässig

Einige Ärzte und Zahnärzte nutzen Schilder an der Front von Einkaufswagen in Supermärkten, um neue Patienten auf sich aufmerksam zu machen. Das Verwaltungsgerichts Minden hat am 14.01.2009 betreffend dieser Werbemöglichkeit nun ein Urteil (AZ.: 7 K 39/08) zugunsten der Berufsträger gefällt: Die Zahnärztekammer hatte einem niedergelassenen Zahnarzt, der in dieser Form in einem Supermarkt an 20 Einkaufswagen geworben hatte, jedwede Werbemaßnahme in Supermärkten – unabhängig von dem konkreten Inhalt – als berufswidrig untersagt. Begründet wurde dies insbesondere damit, dass ein

18.08.2009

Wichtige Verträge des Praxisgründers: Der Mietvertrag

Wer eine eigene Praxis gründet, ist als Vertrags-(Zahn) Arzt in ein umfassendes, ineinander greifendes öffentlich-rechtliches Regelwerk eingebunden. Es ist Grundlage der Selbstverwaltung der Vertrags-(Zahn) Ärzte in den kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und des vertraglichen Zusammenwirkens zwischen (Zahn)Arzt und Krankenkassen. Ein Praxisgründer muss darüber hinaus eine Vielzahl von zivilrechtlichen Verträgen abschließen, insbesondere Mietvertrag, Darlehensverträge und Arbeitsverträge mit den Praxismitarbeitern. Bei der Praxisgründung kommt dem Thema „Mietvertrag“ eine

20.05.2009

Was ist vor dem Kauf einer (Zahn)Arztpraxis zu prüfen?

In Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen kann ein gründungswilliger Arzt nur durch den Kauf einer bereits bestehenden Vertragsarztpraxis eine Zulassung erwerben. Schon dies verdeutlicht, dass allein ein Praxiskaufvertrag zur Niederlassung als Vertragsarzt nicht ausreicht.

14.05.2009

Aktuelle Rechtsprechung: Werbung an Einkaufswagen ist grundsätzlich zulässig

Einige Ärzte und Zahnärzte nutzen Schilder an der Front von Einkaufswagen in Supermärkten, um neue Patienten auf sich aufmerksam zu machen. Das Verwaltungsgerichts Minden hat betreffend dieser Werbemöglichkeit nun ein Urteil (Urteil vom 14.01.2009; AZ: 7 K 39/08) zugunsten der Berufsträger gefällt. Allerdings: Das Urteil ist nach Informationen von Rechtsanwalt Cristoph Schloder aus Regensburg, der dieses Urteil zunächst erwirkt hat, noch nicht rechtskräftig. Ein Berufungsverfahren laufe gegenwärtig, berichtete Schloder gegenüber der SCOOP.de-Redaktion am 25. Mai 2009: Der Fall Die Zahnä

13.05.2009

Beeinflussung der Versteuerung: Wie mindert man den laufenden Praxisgewinn und den Veräußerungsgewinn bei der Praxisaufgabe?

(Zahn)Ärzte mit erfolgreichen Praxen müssen bei steigenden Gewinnen mit Steuernachzahlungen und zusätzlich mit Anpassungen der Steuervorauszahlungen rechnen. Über Steuernachzahlungen freut sich außer dem Finanzamt niemand, aber sie sind vorhersehbar in der Höhe und hinsichtlich ihrer Fälligkeit beeinflussbar.

08.05.2009

Achtung Versorgungslücke

Gut eine halbe Million Beschäftigte in Deutschland werden Schätzungen zufolge als sozialversicherungspflichtig behandelt, obwohl sie es nicht sind. Vor allem Ehegattenarbeitsverhältnisse und Verträge mit Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sind hiervon betroffen