Diplom-Finanzwirtin / Steuerberaterin
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Zusammenfassung
Interprofessionelle Personenzusammenschlüsse können aus organisatorischer und haftungsrechtlicher Sicht vorteilhaft sein. Bei der Beurteilung derartiger Zusammenschlüsse müssen aus steuerlicher Sicht, – ist die Erzielung gewerblicher Einkünfte nicht erwünscht –, die allgemeinen Grundsätze beachtet werden, die auch sonst für freiberuflich tätige Personenzusammenschlüsse gelten. Insbesondere die Erfordernisse der leitenden und (vor allem) eigenverantwortlichen Tätigkeit jedes – auch nur mittelbar – beteiligten Mitunternehmers kann insoweit bei Nichtbeachtung gemäß § 15 Abs. 3 Nr 1 EStG zur vollständigen Gewerblichkeit führen. Daneben muss jeder Gesellschaft seiner Art nach nicht nur ganz unwesentliche freiberufliche Tätigkeitsbeiträge erbringen. Der BFH musste jüngst zur Einkünftequalifikation von interdisziplinär tätigen Personenzusammenschlüssen Stellung nehmen. Diese jüngsten Entscheidungen werden zum Anlass genommen, die aktuellen Probleme im Zusammenhang mit interprofessionellen Personengesellschaften aus steuerlicher Sicht darzustellen.
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| Schlagwörter | Ertragsteuer, Personengesellschaft, BFH, Urteil, Gesellschafter, Partnerschaften, Einkünfte, Gewinnverteilung, Gewerbesteuer, Gewinnermittlung, Interprofessesionellen Gesellschaften |
| Stand | 02. März 2010 |
| Umfang | 7 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 84.97 KB |
| Dokumenten-Index | 1905 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |