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Expertenbeirat in der Rubrik Steuern/
Buchhaltung

  • Dagmar Kayser-Passmann

    Dagmar Kayser-Passmann

    Diplom-Finanzwirtin / Steuerberaterin
    metax© Steuerberatungsgesellschaft mbH

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Steuerzahlerfreundliches BFH-Urteil: Antragsveranlagung jetzt auch noch für die Jahre 2003 und 2004 möglich

1,98 €

inkl. USt

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Zusammenfassung

Arbeitnehmer können auch dann noch eine Antragsveranlagung für die Jahre vor 2005 verlangen, wenn sie den Antrag erst nach dem 28. Dezember 2007 stellen bzw. gestellt haben. Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Tür „zur Nachholung vergessener steuermindernder Ausgaben“ zurückliegender Veranlagungszeiträume geöffnet. Erfahren Sie deshalb in diesem Beitrag, wer die Entscheidung für sich nutzen kann.

(Beitrag aus „WISO SteuerBrief“ [Ausgabe 3/2010])

Schlagwörter Antragsveranlagung, Steuererklärung, Urteil, BFH, Bundesfinanzhof, Arbeitnehmer, Arbeitslohn, Steuererstattung, Finanzverwaltung, Revision, Fristablauf, Frist
Stand 01. März 2010
Umfang 2 Seiten
Format und Größe PDF, 49.62 KB
Dokumenten-Index 1902
Lizenzbedingungen Standardlizenz
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Anbieter IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG

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