Diplom-Finanzwirtin / Steuerberaterin
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Zusammenfassung
Arbeitnehmer können auch dann noch eine Antragsveranlagung für die Jahre vor 2005 verlangen, wenn sie den Antrag erst nach dem 28. Dezember 2007 stellen bzw. gestellt haben. Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Tür „zur Nachholung vergessener steuermindernder Ausgaben“ zurückliegender Veranlagungszeiträume geöffnet. Erfahren Sie deshalb in diesem Beitrag, wer die Entscheidung für sich nutzen kann.
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| Schlagwörter | Antragsveranlagung, Steuererklärung, Urteil, BFH, Bundesfinanzhof, Arbeitnehmer, Arbeitslohn, Steuererstattung, Finanzverwaltung, Revision, Fristablauf, Frist |
| Stand | 01. März 2010 |
| Umfang | 2 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 49.62 KB |
| Dokumenten-Index | 1902 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |