Rechtsanwalt
Kanzlei am Ärztehaus
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Zusammenfassung
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld ist nachgezahltes Arbeitsentgelt nach Ansicht des Landessozialgerichts (Nordrhein-Westfalen nur zu berücksichtigen, wenn es noch vor der Geburt des Kindes zufließt. Ob das tatsächlich so ist, muss das Bundessozialgericht entscheiden. Bis es soweit ist, sollten betroffene Eltern sich mit einem Widerspruch wehren.
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| Schlagwörter | BSG, Urteil, Gehaltsnachzahlung, Elterngeld, Zahlungstag, Bemessungsgrundlage, Arbeitsentgelt, Geburt, Widerspruch. Nachzahlung, Stichtag |
| Stand | 28. Februar 2010 |
| Umfang | 2 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 55.60 KB |
| Dokumenten-Index | 1901 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |