Rechtsanwalt
Kanzlei am Ärztehaus
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Zusammenfassung
Enthalten tarifliche Bestimmungen privater Krankenversicherungen zur Erstattung von zahnärztlichen Heilbehandlungsaufwendungen keine Beschränkung auf den amtlichen Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), sind grundsätzlich auch oberhalb des 3,5-fachen Gebührensatzes rechtswirksam vereinbarte Steigerungssätze erstattungspflichtig. Das Landgericht Düsseldorf (Az: 11 O 226/07) hatte sich nun im Rahmen eines Erstattungsrechtsstreits unter anderem auch mit der Rechtswirksamkeit einer einschränkenden Versicherungsklausel einer großen privaten Krankenversicherung auseinanderzusetzen. Einzelheiten zu diesem Fall erfahren Sie in diesem Beitrag.
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| Schlagwörter | Urteil, Rechtsprechung, Honorarvereinbarung, Vertragsklausel, Tarif, LG, Landgericht, Tarifbedingungen, Heilbehandlungsaufwendung, Gebührenordnung |
| Stand | 23. Februar 2010 |
| Umfang | 2 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 46.24 KB |
| Dokumenten-Index | 1895 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |