Rechtsanwalt
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Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten der GOZ zum 1. Januar 1988 in der derzeit immer noch geltenden Fassung vom 22. Oktober 1987 wird die Berechenbarkeit bestimmter von den Zahnärzten erbrachter Leistungen von Erstattungsstellen (Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen) immer wieder bestritten und entsprechend häufig von der Erstattung ausgenommen. Die Leistungskürzungen beruhen in der Regel auf einer abweichenden Auslegung der gebührenrechtlichen Vorschriften der GOZ bzw. GOÄ durch die Versicherer, die von den Auslegungen und Abrechnungsempfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften sowie der Zahnärztekammern abweichen. Die Leistungskürzungen in diesem Bereich sind vielfältig, aber zum Teil typisiert.
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| Schlagwörter | Kostenerstattung, Kostenträger, Rechtsprechung, Rechtslage, Erstattungsverweigerung, Erstattung, Leistungskürzung, GOZ, GOÄ, Beihilfe |
| Stand | 04. Dezember 2009 |
| Umfang | 4 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 59.42 KB |
| Dokumenten-Index | 1837 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |