Rechtsanwalt
Rödl & Partner GbR
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Zusammenfassung
Beziehen Sie aus beruflichen Gründen neben Ihrer (Familien-)Wohnung eine zweite Wohnung am Beschäftigungsort, können Sie die damit zusammenhängenden Aufwendungen steuermindernd geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat zuletzt mehrere strittige Fragen rund um die doppelte Haushaltsführung zugunsten der Steuerzahler entschieden. Lesen Sie deshalb in diesem Beitrag, wann und in welcher Höhe Sie den Fiskus an den Kosten für eine doppelte Haushaltsführung beteiligen können.
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| Schlagwörter | Werbungskosten, BFH, Doppelte Haushaltsführung, Zweitwohnung, Aufwendungen, Betriebsausgaben, BFH, Bundesfinanzhof, Urteil, Lebensmittelpunkt |
| Stand | 23. Juli 2009 |
| Umfang | 7 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 87.36 KB |
| Dokumenten-Index | 1722 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
| Homepage-Link |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |