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Gemeinnützigkeit: Chancen und Risiken der Gemeinnützigkeit von Medizinischen Versorgungszentren

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Zusammenfassung

Seit der Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) am 1.1.04 sind bis zum 3. Quartal 2008 1.152 Medizinische Versorgungzentren (MVZ) zugelassen worden. 5.183 Ärzte arbeiten in den MVZ, davon etwa 76 % als Angestellte. 54,6 % der zugelassenen MVZ befinden sich in der Trägerschaft von Ärzten, 37,2 % in der Trägerschaft von Krankenhäusern. Bei den 429 MVZ in Krankenhausträgerschaft nimmt Bayern mit 58 MVZ den Spitzenplatz ein, gefolgt von Niedersachsen mit 48 und Sachsen mit 47 MVZ. Die MVZ in Krankenhausträgerschaft werden vornehmlich in der Rechtsform der GmbH, und zwar als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Krankenhausträgergesellschaft, welche in der Regel ebenfalls eine GmbH ist, gegründet.

Dieser Beitrag geht den Fragen nach, welche steuerlichen Vorteile die Gründung einer gemeinnützigen Tochtergesellschaft für den Krankenhausträger hat, und wann eine MVZ-GmbH gemeinnützig ist.

(Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 6/2009])

Schlagwörter MVZ, Medizinische Versorgungszentren, SGB, Zulassung, Kapitalgesellschaft, Haftung, Steuergestaltung, GmbH, Rechtsform, Krankenhausträger, Gesellschaft, Gemeinnützigkeit
Stand 02. Juni 2009
Umfang 4 Seiten
Format und Größe PDF, 68.62 KB
Dokumenten-Index 1655
Lizenzbedingungen Standardlizenz
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Anbieter IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG

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