Rechtsanwalt
Rödl & Partner GbR
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Zusammenfassung
Im Regelfall ist die Arztpraxis nicht nur die Quelle der finanziellen Existenz, des Lebensunterhalts der Eheleute und ihrer Kinder, sondern auch der größte Vermögensteil. Gerade bei Arztpraxen, die zu Beginn der Ehe gegründet wurden, führt im Falle der Scheidung die gesetzliche Regelung des Zugewinnausgleichs häufig dazu, dass die Arztpraxis verkauft werden muss, um den Zugewinn auszugleichen. Hier ist Streit vorprogrammiert. Ein Ehevertrag kann hier Abhilfe schaffen, zumal er nicht nur vor der Ehe geschlossen werden kann. Auch während einer bestehenden Ehe können die Ehepartner entsprechende Regelungen treffen. Der Beitrag geht anhand eines Vertragsmusters auf die wichtigsten Regelungsbereiche ein.
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| Schlagwörter | Ehevertrag, Mustervertrag, Güterstand, Zugewinn, Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Scheidung, Bewertung, Unerhalt, Modifikation, Versorgungsausgleich |
| Stand | 27. März 2009 |
| Umfang | 9 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 99.96 KB |
| Dokumenten-Index | 1586 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |