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Zusammenfassung
Praxisinhaber sind mit erheblichen Risiken behaftet
Mit dem neuen Vertragsarzt-Rechtsänderungsgesetz (VÄndG) erfolgte gleichzeitig auch eine weitgehende Synchronisation mit dem ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrecht (MBO). Das Gesetz selbst bietet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte, für die eine eigene Zulassung und ein Budget zur Verfügung stehen, eine sinnvolle wirtschaftliche Gestaltung. Das neue Vertragsarztrecht eröffnet in diesem Zusammenhang viele Möglichkeiten. So können nunmehr niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl fachgleiche als auch fachfremde Kollegen anstellen - und das auch noch in unbegrenzter Anzahl. Weiter ist es künftig möglich, Filialpraxen zu gründen, auch die Möglichkeit einer Teilzulassung ist gegeben.
Eine weitere Änderung besteht darin, dass es künftig auch möglich ist, eine gemeinschaftliche ärztliche Tätigkeit zwischen allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern zu erbringen. Dies eröffnet für Ärzte nicht nur die Möglichkeit eines Zusammenschlusses mit anderen Kollegen, es bietet sich auch ein Zusammenschluss mit einem ärztlichen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) an. Begibt sich ein Arzt in mehrere Berufsausübungs-Gemeinschaften, besteht die Möglichkeit, aus einer Einzelarztpraxis ein Kompetenz-Zentrum (bspw. eine Tagesklinik) zu gründen.
Auf diese Weise vergrößert der Arzt und Praxisinhaber in positiver Weise sein Dienstleistungsspektrum. Denn er hat auf Grund zahlreicher Möglichkeiten die Chance, in einem weitaus größeren Rahmen als bisher nach außen zu werben. Gleichzeitig erfährt der Praxisinhaber durch die Vergrößerung oder Erweiterung ein enormes Sparpotenzial, denn er muss trotz dieser Umstrukturierungen weder Geld in Fortbildungen investieren noch muss es zu Veränderungen innerhalb der ärztlichen Praxisräumlichkeiten kommen.
Die Folge ist eine gleichzeitige Vergrößerung des eigenen Patientenpools, denn der Arzt kann seinen Fokus sowohl auf seine individuelle spezialisierte Dienstleistung als auch auf die Geschäftsgrundlagen angeschlossener Teilgemeinschaftspraxen richten. Auf diese Weise wird es künftig möglich, dass die Patienten des anderen Partners auch auf die jeweiligen Angebote des einen Partners angesprochen und genutzt werden können, ohne dass dies gleich zu einer Abwanderung der Patienten führt.
Doch längst sind nicht alle Regularien in der Praxis festgezurrt, vielmehr gilt es in den meisten Fällen jeweils den konkreten Einzelfall zu klären. Der Mediziner selbst hat jedoch die Aufgabe, sich verstärkt um seine hochwertigen medizinischen Dienstleistungen zu kümmern. In diesem Ratgeber werden deshalb nicht nur die verschiedenen Rechts- und Steuerfallen dargestellt, sondern auch entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Daher bietet sich dieser Ratgeber an, um gemeinsam mit dem Praxispersonal und dem steuerlichen Berater einen wesentlichen Teil der laufenden steuerlichen und rechtlichen Praxisarbeiten zu erledigen.
Das Medizinrechts-Beratungsnetz bietet zusätzlich allen Ärztinnen und Ärzten ein kostenloses Orientierungsgespräch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/0 73 24 83 (Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr) bei einem Fachanwalt für Medizinrecht an. Denn trotz der Vielzahl an Lösungsmöglichkeiten in diesem Ratgeber sollte weder auf eine rechtliche noch auf eine steuerliche Beratung verzichtet werden. Das Ziel: Auf diese gemeinsame Weise kann die Honorarsumme des Praxisinhabers erheblich gesteigert werden.
Der Autor
Inhaltsverzeichnis
Editorial 2
Inhaltsverzeichnis 3
I. Rechtliche und steuerliche Fallstricke lauern im neuen Vertragsarztrecht 8
I.I Gesetzesgrundlagen 8
I.II Die Änderungen im Einzelnen 9
II. Die Rechts- und Steuerfallen im Einzelnen 11
Fallstrick 01 11
Praxis-Zusammenschlüsse an unterschiedlichen Standorten 11
Fallstrick 02 12
Teilgemeinschaftspraxis mit anderen Medizinerkollegen 12
Fallstrick 03 13
Patientenzuweisung bei Vorliegen einer Teilgemeinschaftspraxis 13
Fallstrick 04 15
Teilgemeinschaftliche Gewerbesteuer- und Überlassproblematik 15
Fallstrick 05 16
Überörtliche Gemeinschaftspraxis 16
Fallstrick 06 17
Standortverlagerung bzw. Auslagerung von Praxisräumen 17
Fallstrick 07 19
Filialbildung außerhalb des Vertragsarztsitzes 19
Fallstrick 08 20
Zweigpraxis als medizinische Versorgungserweiterung 20
Fallstrick 09 22
Gesellschaftliche Gewinnverteilungssysteme 22
Fallstrick 10 22
Gewinnverteilung in einer ortsübergreifenden Gemeinschaft 22
Fallstrick 11 23
Bestandsaufnahme und Verbindlichkeit einer Absichtserklärung 23
Fallstrick 12 25
Die interne Praxiswert-Ermittlung 25
Fallstrick 13 27
Die Ermittlung des immateriellen Praxiswertes 27
Fallstrick 14 31
Zulassungsbeschränkungen als Kooperationshindernis 31
Fallstrick 15 32
Schnittbereich zwischen vertragsärztlicher und privatmedizini-scher Zusammenarbeit 32
Fallstrick 16 34
Persönliche ärztliche Leistungserbringung 34
Fallstrick 17 36
Anstellung von vollzeit- bzw. teilzeitbeschäftigten Ärzten 36
Fallstrick 18 37
Integration fachgleich zugelassener Ärzte 37
Fallstrick 19 38
Die Vermeidung einer sektoralen Unterversorgung 38
Fallstrick 20 40
Der Schnittbereich zwischen privatmedizinischer und vertragsärztlicher Zusammenarbeit 40
Fallstrick 21 44
Zusammenschluss und Beschäftigung von Ärzten anderer Fachgebiete innerhalb eines MVZ 44
22.1 Problematische Situationen zwischen ärztlichem Berufsrecht und Steuerrecht 46
22.2 Die Problematik der berufs- und steuerrechtlichen Beurteilung 47
22.3 Die steuerrechtliche Behandlung von Standort übergreifenden interdiszi-plinären Teilgemeinschaftspraxen 47
22.4 Die Gefahr einer gewerbesteuerlichen Infizierung 48
Fallstrick 23 50
Risiken bei der Delegation in der ärztlichen Praxis 50
Fallstrick 24 51
Ausstieg eines beteiligten Arztes aus der Gemeinschaftspraxis 51
Fallstrick 25 52
Die Gefahr einer Doppelbehandlung von Patienten in einer Praxis-gemeinschaft 52
Fallstrick 26 53
Gegenseitige Honoraranspruchs-Verrechnung mit Forderungen 53
Fallstrick 27 54
Haftung für Altschulden bei Eintritt in eine Gemeinschaftspraxis 54
Fallstrick 28 56
Firmennamen der Partnerschaft - Namenskontinuität 56
Fallstrick 29 57
Gestaltungen von Praxisnetzen 57
Fallstrick 30 58
Ablehnung einer Zweigpraxis 58
Fallstrick 31 59
Ärzte dürfen ihre Praxis nicht als Klinik bezeichnen 59
Fallstrick 32 59
Ärztliche Praxen in der Umsatzsteuer-Falle 59
32.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb 61
Fallstrick 33 62
Gewerbesteuer infizierte Praxistätigkeit 62
33.1 Getrennte Ermittlung der Einkunftsarten 62
33.2 Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit 63
33.3 Maßgebliche Kriterien für eine freiberufliche Einkunftserzielung 63
33.4 Belastungsvergleich 64
33.6 Neugestaltung der Gewerbesteuer-Anrechnung 65
33.7 Waren als zwingender Bestandteil einer ärztlichen Heilbehandlung 66
Fallstrick 34 67
Gewerbesteuerinfizierung durch Fallpauschalierung 67
Fallstrick 35 68
Überschreitung der Kleinunternehmergrenze durch Filialbildung 68
35.1 Leistungen innerhalb der Kostenumlage 70
35.2 Pflicht zur Aufschlüsselung der Leistungen 70
35.3 Problematik medizinische Beratung contra Sozialberatung 71
Fallstrick 36 71
Fehlerhafte Trennung der Arbeitsbereiche „ärztliche Praxis“ und „Gewerbe“ 71
36.1 Problematik Gesundheitsreform, schwindende Einkünfte und die ent-sprechende Auslegung des geltenden Rechts 72
36.2 Verletzung der ärztlichen Berufspflicht 73
36.3 Rechtsform des Leistenden bei Heilbehandlungsleistungen 75
36.4 Problematik Leistungsangebot versus Abgeschlossenheit 76
Fallstrick 37 78
Steuerfalle „Integrierte Versorgung“ 78
37.1 Nebensteuerliche Folgen eines Integrationsvertrages 79
37.2 Nebensteuerliche Folgen eines Integrationsvertrages (§§ 140a ff SGB V) 80
Fallstrick 38 81
Gesellschaftsbeteiligungen als Vertragspartner der Kranken-kassen 81
Fallstrick 39 82
Einbringung freiberuflicher Praxen in eine Personengesellschaft 82
39.1 Fehlerbehaftete Gründungsmodalitäten 83
Fallstrick 40 84
Haftungsfalle Juniorpartner 84
40.1 Nachbesetzungsverfahren und Leistungsbeschränkungen 84
40.3 Verantwortungsbewusstsein und Haftung 86
Fallstrick 41 87
Chefärztliche Liquidationseinnahmen 87
Fallstrick 42 88
Notfallpaxis-Ärzte in der Scheinselbständigenfalle 88
Fallstrick 43 90
Bequemlichkeit im Notdienst 90
Fallstrick 44 91
Zulässigkeit von Praxis-Vertretungen 91
Fallstrick 45 91
Die Möglichkeit eines halben Kassensitzes 91
45.1 Die Möglichkeit auf zwei Teil-Zulassungen 92
45.2 Unzulässige Veräußerung einer Zulassungsbeschränkung 93
Fallstrick 46 93
Haftungsfalle Behandlungs-Dokumentation 93
Fallstrick 47 94
Schweigepflicht vs. Informationspflicht 94
47.1 Obduktion und Organtransplantation 94
47.2 Meldepflicht bei der Gerichtsbehörde oder Polizei 95
47.3 Unterbringungsrecht in psychiatrischen Krankenanstalten und Abteilungen 95
47.3 Rechtsgrundlagen der Schweigepflicht 96
47.4 Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht 97
47.5 Durchbrechung der Schweigepflicht 97
Fallstrick 48 98
Eine fehlende bzw. mit Fehlern behaftete Kalkulation ersetzt lediglich den Zufall durch Irrtum 98
Fallstrick 49 105
Beschäftigung von Ärzten anderer Fachgebiete im MVZ 105
Fallstrick 50 106
Neue (Haftungs-)Regelungen im MVZ 106
50.1 Steuerliche und rechtliche Problematiken innerhalb einer MVZ-GmbH 106
Fallstrick 51 107
„Wirtschaftsgut“ Kassenzulassung in einem MVZ 107
Fallstrick 52 108
MVZ als Instrument zur Vermeidung der Praxisübergabe und zur Alterssicherung 108
52.1 Übernahmevoraussetzungen/-bedingungen durch ein MVZ 111
Fallstrick 53 112
Sozialversicherungsfalle „bei Ärzten angestellte Angehörige“ 112
53.1 Der Ausweg als Kunstgriff aus dieser Situation 113
53.2 Vorbereitung auf den Ausstieg (rechtliche Absicherung) 115
54.1 Praxis-Netze 116
54.2 Die GmbH für den Betrieb eines freiberuflichen Unternehmens (sog. Ärzte-GmbH) 117
54.3 Die GmbH & Co. KG 118
54.4 GmbH-Betreibergesellschaft durch mehrere Vereine 119
54.5 Die eingetragene Genossenschaft (eG) 121
54.6 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) 122
54.7 Krankenhaus-Kooperationen 123
54.8 Rechtsformwahl eines MVZ 124
54.9 Steuerliche Vorteile einer Praxisumwandlung 125
55.1 Vorsorge zu Lebzeiten durch Unternehmer-Testament 126
Fallstrick 56 127
„Nachlässigkeiten beim Praxisverkauf“ 127
56.1 Basis für den Erfolg: Der Geschäftsplan 127
56.2 Auswahl Führungsmannschaft und Organisationsstruktur 129
56.3 Gerade Nachfolger, die alles richtig machen wollen, treffen häufig schnelle Entscheidungen 129
56.4 Der Kaufvertrag 130
56.5 Kostenplanung 131
56.6 Gelungene Beziehungen sind „Gold wert“ 132
56.7 Kommunikation ist angesagt 133
56.8 Konflikte klären, Zielvereinbarungen treffen 133
56.9 Erfolgsfaktor Finanzierbarkeit 134
Fallstrick 57 136
Praxisübergabe/-übernahme 136
57.1 Steuerliche Konsequenzen beim Praxisverkauf 136
57.2 Problematik Werteverwässerung 137
Fallstrick 58 139
„Abschreibung Goodwill“ 139
Fallstrick 59 142
„Praxiswert bei Scheidung“ 142
59.1 Abfindungs-Klausel 143
59.2 Der Prozessvergleich 145
Fallstrick 60 146
„Betriebsstätten-Nummernrichtlinie“ 146
Fallstrick 61 147
Die Praxishomepage als ärztliche Internetpräsenz 147
61.1 Teure Fehler 147
61.2 Verstöße gegen das Urheberrecht ist ein teurer Rechtsverstoß 148
Fallstrick 62 149
Überversicherung Praxis-EDV 149
Fallstrick 63 149
Honorarreform 2009: Das neue Vergütungssystem 149
63.1 Die Eckpunkte der neuen Honorarreform 150
63.2 Pauschalierungen sind typisch für den neuen EBM 150
64.1 Ärztliche Verschwiegenheitspflicht gilt auch bei Betriebsprüfungen 152
64.2 Vernetzung finanzieller und ärztlicher Daten 153
Fallstrick 65 153
Bis zu 3.000 Euro Beratungsgeld vom Staat 153
65.1 Spektrum der förderfähigen Beratungen 153
Noch ein Tipp zum Schluss 154
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| Schlagwörter |
EBM, Honorar, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, steuerliche Fallstricke, Beratung, Arztrecht, Betriebsprüfung, Pauschalierung, Honorarverordnung |