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Kostenerstattung: Besondere Erstattungsausschlüsse nach den aktuellen Beihilfevorschriften des Bundes

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Zusammenfassung

Im Praxis­alltag kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Beihilfeversicherten, weil die Beihilfestelle die Rechnung nicht bzw. nicht vollständig – erstattet. Diese Konflikte beruhen darauf, dass die Erstattungs­fähigkeit nach den Beihilfebestimmungen nicht deckungsgleich ist mit der Abrechenbarkeit nach GOZ bzw. GOÄ.

Zudem existieren verschiedene Beihilfevorschriften. Neben Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) vornehmlich etwa für (ehemalige) Bundesbeamte und Richter existieren solche der Länder, die sich zwar an den BhV orientieren, teilweise jedoch erheblich davon abweichen. Dieser Beitrag zeigt besondere Erstattungsausschlüsse in den BhV auf. Hiermit ist der Zahnarzt zum einen besser gerüstet für Auseinandersetzungen, zum anderen kann er dem Patienten durch frühzeitige Hinweise unangenehme Überraschungen ersparen. (Beitrag aus „Privatliquidation aktuell“ [Ausgabe 06/2008])

Schlagwörter Beihilfe, Erstattungsausschlüsse, Beihilfevorschriften, Kostenerstattung, Bund, GOZ, GOÄ, Gebührenordnung, Steigerungsfaktor, Kostenvoranschlag, Befund, Abrechnung, Honorar
Stand 03. Juni 2008
Umfang 4 Seiten
Format und Größe PDF, 52.87 KB
Dokumenten-Index 1217
Lizenzbedingungen Standardlizenz
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Anbieter IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG

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