Rechtsanwalt
Kanzlei am Ärztehaus
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Zusammenfassung
Im Praxisalltag kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Beihilfeversicherten, weil die Beihilfestelle die Rechnung nicht bzw. nicht vollständig – erstattet. Diese Konflikte beruhen darauf, dass die Erstattungsfähigkeit nach den Beihilfebestimmungen nicht deckungsgleich ist mit der Abrechenbarkeit nach GOZ bzw. GOÄ.
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| Schlagwörter | Beihilfe, Erstattungsausschlüsse, Beihilfevorschriften, Kostenerstattung, Bund, GOZ, GOÄ, Gebührenordnung, Steigerungsfaktor, Kostenvoranschlag, Befund, Abrechnung, Honorar |
| Stand | 03. Juni 2008 |
| Umfang | 4 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 52.87 KB |
| Dokumenten-Index | 1217 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |