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Expertenbeirat in der Rubrik Praxisführung/
Marketing/Strategie

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    Thomas Bischoff

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Auskünfte: Musterschreiben bei Ablehnung einer Abrechnung von Auskünften auf Basis des BGB

1,98 €

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Zusammenfassung

Auskunftsverlangen von privaten Kostenträgern enthalten oftmals Fragenkataloge, die auf eine Klärung bzw. Überprüfung des – vertraglichen  – Versicherungsschutzes abzielen. Aus dem Fragenkatalog ist unschwer zu erkennen, dass dem Kosten­erstatter primär daran gelegen ist, die Kosten für Zahnschäden nicht zu übernehmen bzw. zu reduzieren, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages bereits vorlagen. Das Interesse daran ist verständlich, nur betrifft diese Frage das Verhältnis zwischen Versicherung und Patient. Grundsätzlich empfiehlt es sich daher für den Zahnarzt, dem Versicherer mitzuteilen, dass dieser seine Anfrage an den Versicherten richten soll, da die Zahnarztpraxis nicht der richtige Adressat für die Beantwortung versicherungsrechtlicher Anfragen ist.
Bittet der Patient allerdings hierbei ausdrücklich um Ihre Hilfe, die Sie nicht ablehnen können oder wollen, werden Sie ggf. gehalten sein, dem Kostenträger diese „versicherungstechnischen“ Auskünfte zu erteilen – aber bitte nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Patienten. In diesem Fall können Sie natürlich eine angemessene Vergütung verlangen. Diese bemisst sich korrekterweise gemäß §§ 611, 612 und 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach dem tatsächlichen Aufwand. Ein entsprechendes Musterschreiben finden Sie in diesem Beitrag.

(Beitrag aus „Privatliquidation aktuell“ [Ausgabe 5/2010])

Schlagwörter Musterschreiben, Abrechnung, Auskünfte, Basis, BGB, Kostenvoranschlag, Versicherungsschutz, Fragenkatalog, Krankenversicherung, Kostenträger
Stand 25. Mai 2010
Umfang 2 Seiten
Format und Größe PDF, 60.99 KB
Dokumenten-Index 1978
Lizenzbedingungen Standardlizenz
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Anbieter IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG

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