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Zusammenfassung
Während ursprünglich primär ästhetische Indikationen im Vordergrund standen, ist in den letzten Jahren zusätzlich die Behandlung mit Keramik-Veneers im Rahmen von restaurativen und dauerhaft funktionskorrigierenden Indikationen hinzugekommen. Keramik-Veneers können heute hauchdünn hergestellt werden und bieten optimale Eigenschaften für Lichtbrechung und farbliche Individualisierung. Die Behandlung mit Keramik-Veneers oder einer Teilkrone wird als minimalinvasiv bezeichnet, sie ist farblich brillianter und kann parodontal atraumatischer erfolgen. Dieser Beitrag zeigt die bestehenden Abrechnungsmöglichkeiten für Keramik-Veneers je nach Indikation auf.
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| Schlagwörter | GOZ, GOÄ, Abrechnung, Keramik-Veneers, Krone, Berechnung, Verblendschalen, Urteil, Notwendigkeit, Veener, Privatliquidation, Modell, Festzuschuss |
| Stand | 08. März 2010 |
| Umfang | 5 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 68.25 KB |
| Dokumenten-Index | 1910 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |