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Zusammenfassung
Immer wieder erreichen uns Anfragen, die sich mit Erstattungsproblemen von abgerechneten Aufnahmen mittels Digitalem Volumentomograph (DVT) auseinandersetzen müssen. Die privaten Kostenträger lehnen die Kostenübernahme in der Regel ab. Als Hauptargument wird angeführt, dass die Anwendung dieses Verfahrens – und der damit einhergehenden GOÄ-Nr. 5370 – im zahnärztlichen Bereich nicht nachvollziehbar sei. Die digitale Volumentomographie sei eine fortschrittliche Technik, die im Bereich der Zahnheilkunde nur dann einen medizinischen Nutzen habe, wenn es sich um besonders komplizierte Sachverhalte handele.
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| Schlagwörter | Musterschreiben, Erstattung, Abrechnung, Kostenerstattung, DVT-Aufnahmen, Erstattungsproblem, Kostenträger, Musterschreiben |
| Stand | 26. Dezember 2009 |
| Umfang | 2 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 51.66 KB |
| Dokumenten-Index | 1846 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |