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Zusammenfassung
Jeder kennt es: In der Praxis soll auf Wunsch des Beihilfepatienten konkret errechnet werden, welchen Eigenanteil er denn nun zu leisten hat. Dies ist jedoch von vielen Faktoren abhängig: erstens natürlich von den im Einzelfall vorliegenden Beihilfebemessungssätzen; zweitens auch davon, inwieweit unsere Planung nach Beihilfegrundsätzen Anerkennung findet. Wie aber soll die Praxis, geschweige denn der Patient, als Sachunkundiger nun ermitteln, wie die Kostenbeteiligung aussehen wird? Sollte überhaupt generell ein Kostenvoranschlag vorab eingereicht werden? Diese Fragen beantwortet der Autor in diesem Beitrag.
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| Schlagwörter | Beihilfe, Privatliquidation, Abrechnung, Kostenerstattung, Kostenvoranschlag, Beihilfestelle, Kostenbeteiligung, Verordnung, Bemessungssatz |
| Stand | 11. November 2009 |
| Umfang | 2 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 43.93 KB |
| Dokumenten-Index | 1820 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |