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Frielingsdorf Consult GmbH
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Zusammenfassung
Die Beurteilung der Einkunftsart bei einer insolvenzverwaltenden Tätigkeit kann sich steuerlich erheblich auswirken. Denn die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer gleicht nicht in allen Fällen die Gewerbesteuerbelastung aus. Darüber hinaus kann eine Buchführungspflicht nach § 141 AO entstehen, sodass eine Gewinnermittlung durch Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) nicht mehr zulässig ist. Der Beitrag geht auf die jüngsten Entwicklungen aus der FG-Rechtsprechung zur Tätigkeit von Insolvenzverwaltern ein und zeigt Handlungsperspektiven auf.
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| Schlagwörter | Insolvenzverwaltung, Infektionsrisiko, Einkommensteuer, Insolvenzverwalter, Insolvenzrecht, EStG, Haftungsrisiko, InsO, BFH, Umsatz, Gewerbesteuer, Buchführungspflicht |
| Stand | 30. Juni 2010 |
| Umfang | 8 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 94.77 KB |
| Dokumenten-Index | 2014 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |