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Zusammenfassung
Die Frage, welche Kosten Sie bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gegenrechnen können, hat sich seit der Einführung der Abgeltungsteuer gedreht. Früher war es vorteilhaft, wenn Kosten als Werbungskosten behandelt wurden. Jetzt ist es besser, wenn sie als Anschaffungskosten eingestuft werden. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie die neueste Rechtsprechung nutzen können, um Ihre persönliche Steuer-Spar-Strategie zu entwickeln.
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| Schlagwörter | Werbungskosten, Anschaffungskosten, Abgeltungsteuer, Kapitalanlage, Kapitalvermögen, Urteil, Finanzgericht, Vermögensverwaltung, Depot |
| Stand | 30. August 2010 |
| Umfang | 2 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 64.10 KB |
| Dokumenten-Index | 2071 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
| Homepage-Link |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |