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Zusammenfassung
Mit der Abgeltungsteuer sollte alles einfacher werden: Steuerabzug und fertig. Doch so einfach ist es leider nicht. Trotz Abgeltungsteuer müssen Sie viele Kapitalerträge auch noch in Ihrer Steuererklärung für 2009 angeben. Und in einigen Fällen winkt Ihnen sogar eine Steuererstattung, wenn Sie dem Finanzamt alle Kapitaleinnahmen mitteilen.
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| Schlagwörter | Kapitalerträge, Kapital, Steuererklärung, Abgeltungsteuer, Steuerabzug, Günstigerprüfung, Kirchensteuer, KAP, Anlage |
| Stand | 31. Januar 2010 |
| Umfang | 8 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 104.68 KB |
| Dokumenten-Index | 1875 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
| Homepage-Link |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |