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IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG
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Zusammenfassung
Häufiger Streitpunkt zwischen Zahnarzt und Patient bzw. dessen Kostenerstatter ist die Berechnung einer Bohrschablone. Diese wird seitens der Kostenerstatter als nicht zusätzlich abrechenbare Leistung im Sinne des § 4 Abs. 2 GOZ bzw. § 4 Abs. 2a GOÄ angesehen und das Honorar für das Anlegen selten erstattet. Die korrekte Abrechnung haben wir nachfolgend aufgegriffen und mit unterstützenden Stellungnahmen einiger Zahnärztekammern hinterlegt.
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| Schlagwörter | Bohrschablone, Abrechnung, Rechtsprechung, GOZ, Schablone, Honoraransprüche, Laborkosten, Analoggebühr, Zahnärztekammer, GOÄ, Analogleistung, Kostenerstatter |
| Stand | 01. August 2010 |
| Umfang | 2 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 46.44 KB |
| Dokumenten-Index | 2042 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |