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IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG
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Zusammenfassung
Großunternehmen besetzen vakante Führungspositionen häufig durch Personalberater, deren Beratungsleistung sowohl betriebs- bzw. personalwirtschaftliche Elemente als auch die Personalvermittlung selbst umfasst. Fraglich war bislang, wo umsatzsteuerlich der Schwerpunkt liegt. Der BFH hat nun entschieden, dass es sich dann um eine Beratungstätigkeit i.S. von § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG handelt, wenn die Leistung gegen erfolgsunabhängiges Festhonorar erfolgt (BFH 18.6.09, V R 57/07).
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| Schlagwörter | Festhonorar, Beratunsleistung, Führungskräfte, Personalberater, Personalvermittlung, Headhunting, Leistungsempfänger, Urteil, BFH |
| Stand | 03. März 2010 |
| Umfang | 2 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 49.89 KB |
| Dokumenten-Index | 1907 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |