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IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG
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Zusammenfassung
Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sind zu festen Terminen fällig. Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern aber nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es aber keinen Aufschub. Hier finden Sie eine Auflistung der Steuertermine 2010.
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| Schlagwörter | Steuern, Sozialabgaben, Termine, Fristen, Zahlungstermine, Schonfrist, Umsatzsteuervoranmeldung, Zuschlag, Säumniszuschlag |
| Stand | 27. November 2009 |
| Umfang | 3 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 55.38 KB |
| Dokumenten-Index | 1832 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
| Homepage-Link |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |