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Muster-Arbeitsverträge für Teilzeitarbeit und Minijob

2,95 €

inkl. USt

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Zusammenfassung

Arbeitsrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer (z.B. Arzthelferin, Zahnarzthelferin)
Ob Teilzeitarbeit oder Minijob – in beiden Fällen müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Schriftformerfordernisse bzw. Schriftformzwänge im Arbeitsrecht beachten. Dies ist durch die aktuelle Rechtsprechung insbesondere bei befristeten Arbeitsverträgen relevant. In der schriftlichen Form fehlt es beispielsweise auch dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Arbeitsbeginn nur mündliche Absprachen treffen und die ebenfalls nur mündlich verabredete Befristung 10 tage später in einem schriftlichen Arbeitsvertrag fixieren (BAG, Az. 7 AZR 198/04). Grund: Bereits die ersten Absprachen sind als mündlicher, unbefristeter Vertrag von Anfang an voll wirksam. Ist die Schriftform vorgeschrieben und wird sie nicht eingehalten, ist das Rechtsgeschäft gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig. Eine nachträgliche Befristung oder auch die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts kommen nicht in Betracht (BAG, 7 AZR 198/04).
Erläuterungen zum Arbeitsvertrag Teilzeit

Schlagwörter FRUHSTARTERFALLE, GESAMTAUFZEICHNUNGEN, CHANCERISIKOSTRUKTUR, EINFACHPRAPARAT, FACHARZTAUSRICHTUNG, BUSINESSPLANERSTELLUNG, BERATUNGSGELD, GESAMTPUNKZAHLVOLUMEN, Arzthelferin, Arbeitsvertrag
Stand 29. Juli 2008
Umfang 12 Seiten
Format und Größe DOC, 96.26 KB
Dokumenten-Index 1315
Lizenzbedingungen Standardlizenz
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Anbieter Kern Dietmar

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