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Bundesfinanzhof streicht Steuervorteil für Erben

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Zusammenfassung

Auf viele Erben in Deutschland kommen durch ein neues Urteil des BFH höhere Steuern zu. Der Große Senat des obersten deutschen Steuergerichts entschied, dass Erben Verluste aus Lebzeiten des Erblassers künftig nicht mehr in ihrer eigenen Steuererklärung geltend machen können. Damit wurde die jahrzehntelange Praxis des so genannten Ver-lustvortrags beendet. Das Urteil wird bereits ab 13. 3. 2008 wirksam. Bislang konnten bspw. Immobilienerben ihre Steuern dadurch verringern, dass sie Verluste ansetzen, die dem Vorbesitzer durch Renovierungskosten entstanden waren. Diese konnten sie von den Mieteinnahmen der Immobilie absetzen und ihre Einkommenssteuer dadurch verringern. Diesen Steuervorteil strich der BFH mit seiner Entscheidung. "Die persönliche Steuer-pflicht erstreckt sich auf die Lebenszeit einer Person; sie endet mit ihrem Tod", stellten die Richter klar (Az. GrS 2/04). Die neue Regelung ist nach Angaben eines BFH-Sprechers seit dem 20.03.2008 für alle Finanzämter verbindlich. Für Todesfälle ab diesem Tag gilt die neue Regelung. Sie gilt sowohl für die Erben von Privatbesitz als auch für Firmenerben, die in vielen Fällen noch deutlich stärker von dem Steuervorteil profitiert haben. Dennoch lässt die Rechtsprechung noch genügend Möglichkeiten zur Verlustverrechnung bzw. Verlustumgehung zu.

Schlagwörter BUSINESSPLANERSTELLUNG, BERATUNGSGELD, DIALYSELEISTUNGEN, ABTRETUNGSMOGLICHKEITEN, FRUHSTARTERFALLE, HONORARBESCHEID, ANTWORTQUOTE, ANTWORTSETS
Stand 29. Juli 2008
Umfang 7 Seiten
Format und Größe DOC, 68.10 KB
Dokumenten-Index 1299
Lizenzbedingungen Standardlizenz
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Anbieter Kern Dietmar, Wirtschaftspublizist, med. Fachjournalist, Kern Dietmar

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