Diplom-Finanzwirtin / Steuerberaterin
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Zusammenfassung
Ein Gutachten über eine Wertfindung muss nach der Rechtsprechung verständlich, umfassend und nachprüfbar sein. So muss der Weg zum Bewertungsergebnis nicht nur von einem fremden Dritten verstanden, sondern auch alle wertbeeinflussenden Größen für den jeweiligen Einzelfall vom Sachverständigen erkannt und diskutiert werden können. Zudem müssen in der Bewertung gemachte Aussagen einer kritischen Betrachtungsweise durch Dritte dadurch standhalten, auf verlässlichen Daten beruhen und dokumentiert werden. Nur Praxisbewertungen, die nach diesem Standard durchgeführt werden, sind „zitierfähig“ und nachprüfbar. Diese Kriterien werden als Basics in der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtsprechung zur Ermittlung eines Unternehmenswertes – auch einer Arztpraxis – heute gefordert. Leider werden derartige Grundlagen zur Bewertung von Arztpraxen in der Praxis oftmals nicht berücksichtigt oder finden sich in gegenwärtig vertretenen Methoden nur rudimentär wieder. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über ein Kernproblem in der Arztpraxisbewertung.
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| Schlagwörter | Praxisbewertung, Nachprüfung, Bewertung, Wertfindung, Gutachten, Rechtsprechung, Sachverständigen, IBT-Methode, Ertragswert |
| Stand | 01. Februar 2008 |
| Umfang | 6 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 75.22 KB |
| Dokumenten-Index | 989 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |