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IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG
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Zusammenfassung
Der in beiden Fällen die Verfassungsbeschwerde führende Zahnarzt gehört einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis an, die sich zusammen mit einem zahntechnischen Labor, einer Implantologie GmbH und einer Verlagsgesellschaft in einem als „A. D. Haus“ bezeichneten Gebäude befinden. Der Zahnarzt ist alleiniger Geschäftsführer der vorgenannten Unternehmen.
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| Schlagwörter | Bundesverfassungsericht, BVerfG, Berufsrecht, Werberecht, Werbung, Verfassungsbeschwerde, Internetwerbung, Zeitungsanzeige, Homgepage, Werbemaßnahme, Wettbewerbsverbot |
| Stand | 08. September 2011 |
| Umfang | 2 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 619.98 KB |
| Dokumenten-Index | 2440 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
| Homepage-Link |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |