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    Oliver Frielingsdorf

    Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen
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Abgeltungsteuer: Viele Kapitaleinnahmen gehören trotz Abgeltungsteuer weiter in die Steuererklärung 2009

1,98 €

inkl. USt

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Zusammenfassung

Die Abgeltungsteuer führt zu einer Endbesteuerung mit einem besonderen Steuersatz über die Bank. Daher tauchen private Kapitalerträge ab dem Veranlagungszeitraum 2009 in der Regel nicht mehr in der Steuererklärung auf. Dies bringt Anlegern deutliche Erleichterung, sie müssen ihre Kapitaleinnahmen nicht mehr mühsam für die Steuererklärung aufbereiten.
Dennoch gehören private Kapitalerträge in vielen Fällen weiter in die Veranlagung. Hier finden Sie eine Checkliste der Ausnahmesituationen.
(Beitrag aus „Vermögensbildung professionell“ [Ausgabe 1/2010])

Schlagwörter Kapitaleinnahme, Abgeltungsteuer, Steuererklärung, Kapital, Altervorsorge, Steuersatz, Veranlagungszeitraum, Auslandskonten, Ausnahme
Stand 20. Januar 2010
Umfang 2 Seiten
Format und Größe PDF, 52.31 KB
Dokumenten-Index 1865
Lizenzbedingungen Standardlizenz
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Anbieter IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG

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