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Zusammenfassung
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) vom 15. Dezember 2008 führt auch zu grundlegenden Veränderungen der Rolle der Arztpraxen in der Hilfsmittelversorgung. Die zum 1. April 2009 in Kraft getretenen Neuregelungen in § 128 SGB V verbieten etwa ausdrücklich die Einrichtung eines Hilfsmitteldepots in Arztpraxen ebenso wie die Vergütung eines Arztes durch einen Hilfsmittelerbringer - auch wenn es sich um Entgelt für Zusatzleistungen des Arztes handelt. Durch diese Neuerungen werden niedergelassene Ärzte in ihren Möglichkeiten, aus der Hilfmittelversorgung finanziellen Nutzen ziehen zu können, stark eingeschränkt. Einzelheiten finden Sie in diesem Beitrag.
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| Schlagwörter | Hilfsmittelversorgung, Vergütung, Verordnung, Hersteller, GKV, Warenlager, Hilfsmittel, Versorgungsweg, Zuwendung |
| Stand | 21. April 2009 |
| Umfang | 3 Seiten |
| Format und Größe | PDF, 51.34 KB |
| Dokumenten-Index | 1610 |
| Lizenzbedingungen | Standardlizenz |
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| Anbieter | IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG |