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Zusammenfassung
Betriebsprüfung, Steuerfahndung und Durchsuchungen:
Praxisinhaber im Fahndungsraster
Schutz durch Strafverfolgungsverjährung
Vorwort 4
Betriebsprüfung: Was kommt auf Sie zu? 5
Die Rechtsgrundlagen (§ 192 Abs. 2 AO) 5
Die Prüfungsfelder: Wo wird es spannend? 6
Wann werden vom Betriebsprüfer Änderungen nicht aufgegriffen? 7
Die Verprobungsmethoden 7
Ihre Rechte und Pflichten während der Prüfung 8
Die Taktik: Täuschungsmanöver und Überrumpelung 8
Die Unterscheidung: Was ist Privat-, was Geschäftssache? 9
Fahndungssignale 9
Sie haben das Recht auf eine förmliche Schlussbesprechung 10
Verhandlungsgeschick spart Steuern 10
Die steuerliche Umsatzsteuersonderprüfung 12
Umsatzsteuernachschau - was erlaubt und was nicht 12
Praxis-Checkliste 13
Dauerproblem verdeckte Gewinnausschüttung (VGA) 16
Auswirkungen der Aufdeckung von vGA bei der Kapitalgesellschaft 16
Die unentgeltliche Überlassung von Dienstleistungen ist vGA 17
Geschäftsführer in der VGA-Falle 17
Ungeklärter Vermögenszufluss bei Gesellschafter-Geschäftsführern 23
Abschlagszahlungen auf Tantiemen 24
Tantiemevorschuss muss verzinst werden 24
Schwarzgeldjäger 25
So kommt das Finanzamt an diese Informationen 26
Ihre Rechte in einem Steuerstrafverfahren 27
Wer seine steuerlichen Schwachstellen kennt, kann einer Betriebsprüfung gelassen entgegensehen 27
Ihre Rechte bei Steuerfahndung und Betriebsprüfung 28
Steuerfahndungsprüfung 29
Steuerprüfung: Private Kontoauszüge dem Prüfer vorlegen? 29
Nur vorhandene aufbewahrungspflichtige Belege vorlegen 30
Die Hausdurchsuchung 30
Die Fahnder dürfen sich gewaltsam Zutritt verschaffen 32
Kein Anspruch auf Prüfung im Wohnzimmer 33
Telefonüberwachung - Verwertungsverbot im Besteuerungsverfahren 34
Aufgezeichnete Telefonate sind tabu 34
Steuerumgehung ist nicht gleich Steuerhinterziehung 35
Die Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung 35
Form der Selbstanzeige 35
Inhalt der Selbstanzeige 36
Die einstufige Selbstanzeige 36
Die mehrstufige Selbstanzeige 36
Die Nachzahlung nach § 371 Abs. 3 AO 36
Ausschlussgründe nach § 371 Abs. 2 AO 36
Außerstrafrechtliche Folgen nach einer wirksamen Selbstanzeige 37
Selbstanzeigen beim Fiskus sollten nicht als solche deklariert werden 37
Finanzgerichtsprozess - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung 38
Unbillige Erhebung von Säumniszuschlägen 38
Nachträgliche Aufteilung der Steuerschuld 39
Zur Nichtanwendung aktueller Rechtsprechungen durch die Finanzverwaltung 40
Die Strafverfolgungsverjährung 41
Die Strafverfolgungsverjährung wird wie folgt berechnet 42
Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung 42
Die Verjährungsfrist kann unterbrochen werden: 42
Zugriff der Betriebsprüfer auf Unternehmensdaten 44
Pflicht zur Aufbewahrung originär digitaler Unterlagen 44
Die richtige Archivierung elektronischer Daten für das Finanzamt 44
Finanzrichter sehen Gesetzeswidrigkeit in der "digitalen" Betriebsprüfung 46
Die neuen Aufbewahrungsfristen 47
Aufbewahrungsfristen: Im Steuerrecht und Handelsrecht geregelt 47
Unterlagen auch auf Datenträgern aufbewahren 47
Datenzugriff durch das Finanzamt 48
6-Jahres-Frist für Briefe 48
Nicht jeder muss die Unterlagen aufbewahren 48
Werfen Sie nichts zu früh weg 48
Die Unterlagen dürfen Sie nicht an jedem Ort aufbewahren 49
Steht eine Betriebsprüfung an, müssen Sie länger aufbewahren 49
Bei einem vorläufigen Steuerbescheid sollten Sie auch nichts vernichten 49
Für die Bilanz gilt generell die 10-Jahres-Frist 49
Keine Strafe bei Vernichtung durch höhere Gewalt 50
Hintergrund Verjährungsfristen 55
Vorwort
Die deutschen Finanzämter verstärken ihre Kontrollen. Immer häufiger rücken die Beamten zu un-angenehmen Betriebsprüfungen vor Ort aus, bei denen jeder Beleg umgedreht, jede Aufzeichnung durchgesehen und jede Angabe überprüft wird. Das hat eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts unter 1.000 Steuerberatern ergeben. 69 % der befragten Berater berichteten von verstärkten Kon-trollen. Besonderer Schwerpunkt im Bundesvergleich: Bayern und Baden-Württemberg.
Besonders schlimm: 78 % der befragten Steuerberater befürchten, dass die Zahl der Betriebsprü-fungen noch weiter zunehmen wird. Die aktuellen Schwerpunkte der Prüfungen: betrieblicher PKW, Umsatzsteuererklärungen, Arbeitsverträge mit Verwandten... Wie aber können Praxisinhaber eine Betriebsprüfung vermeiden? Einen sicheren Schutz davor gibt es nicht. Schließlich wird ein gewis-ser Anteil der geprüften Freiberufler per Zufall ausgelost. Aber die meisten Betroffenen müssen eine Betriebsprüfung über sich ergehen lassen, weil sie Fehler im Umgang mit dem Finanzamt ge-macht haben und so auffällig geworden sind. Die häufigsten Fehler finden Sie in dieser Ausgabe. Halten Sie sich an die Tipps, dann bleiben Sie für Ihr Finanzamt eine unauffällige graue Maus. Und das ist in diesem Fall ein echter Vorteil.
Aber nicht nur das Schreckgespenst der Betriebsprüfung hält Praxisinhaber in Atem, auch die aktu-ellen Entscheidungen zum Thema Firmenwagen und degressive Abschreibung lassen sie ihre ei-gentliche Tätigkeit oft vergessen. Lesen Sie in diesem InsidePaper, wie Sie dem Fiskus ganz be-triebsprüfungssicher ein Schnippchen schlagen.
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