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Betriebswirtschaft/Praxisbewertung
Erstmalig haben in den alten Bundesländern mehr Ärzte eine Kooperation gewählt als eine Einzelpraxis. Das belegt die gemeinsam von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) durchgeführte „Existenzgründungsanalyse für Ärzte 2009/2010“. In den neuen Bundesländern dominiert hingegen weiterhin die Einzelpraxis. In den alten Bundesländern haben sich erstmalig mit 55,3 Prozent mehr als die Hälfte der Existenzgründer für eine Kooperation entschieden. Die Analyse zeigt, dass die Existenzgr&uum...
Steuern/Buchhaltung
Ärzte, die Schönheits-Operationen in Rechnung stellen, sind nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nachweisen können, dass die Op medizinisch indiziert ist und der Behandlung von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dient. Bei der Frage, ob eine Krankheit vorliegt, können sich Ärzte nicht auf Definitionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stützen, so der Bundesfinanzhof. Ein Operateur, der aufs Ohranlegen spezialisiert ist, konnte somit nicht argumentieren, dass nach den „International Classification of Diseases“ der WHO mehr als zwei Zentimeter abstehende Ohren als Kr...
Betriebswirtschaft/Praxisbewertung
Zunehmend geraten auch Freiberufler in wirtschaftliche Schwierigkeiten, was in letzter Konsequenz die Insolvenz des Betroffenen zur Folge haben kann. Selbst Insolvenzen von Ärzten sind keine Seltenheit mehr. Der Beitrag erläutert in diesem Zusammenhang den Gang des Insolvenzverfahrens und hebt die für die Beratung des Arztes relevanten Punkte hervor. | 1. Einleitung des Verfahrens Das Verfahren wird regelmäßig durch einen Eigenantrag des Arztes eingeleitet, gestützt auf Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO) oder drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 Abs. 2 InsO). Überschuldung ist nur d...
Praxisführung/Marketing/Strategie
Gerade der Teil K. „Implantologische Leistungen“ ist in der GOZ-Novelle komplett umgestellt worden. Während bislang die in Begleitung einer Implantation oft notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des knöchernen Lagers nur in der GOÄ zumindest annähernd beschrieben sind, wurden diese Leistungen jetzt überwiegend in die „GOZ 2012“ aufgenommen. Dabei sind jetzt Komplexleistungen gebildet worden. (Beitrag aus „Praxis Implantologie“ -Ausgabe 1/2012-)...
Praxisführung/Marketing/Strategie
Der folgende Fall liegt vor: Freiendsituation im Oberkiefer links, die bereits mit zwei Implantaten regio 24 und 26 vom Implantologen versorgt wurde. Eine Freilegung ist erfolgt. Die vorgesehene Therapie: Implantatgetragene Brückenkonstruktion, Verblendtechnik 24 - 26. Der Festzuschuss: 3.1 - Freiendsituation, Lückensituation II, je Kiefer. Es handelt sich hierbei um eine Direktabrechnung, die Berechnung erfolgt nach der GOZ. (Beitrag aus „Praxis Implantologie“ -Ausgabe 1/2012-)...
Praxisführung/Marketing/Strategie
Die durchschnittlichen Gesamtbezüge der Chefärzte haben sich gegenüber dem Vorjahr von 257.000 Euro auf 266.000 Euro erhöht. Dabei stiegen die Grundgehälter 2011 für Chefärzte um 1,8 Prozent, während die durchschnittlichen Erhöhungen der Ärzte insgesamt 2,3 Prozent betrugen. So lauten einige wichtige Eckdaten des aktuellen Kienbaum-Vergütungsreports „Führungs- und Fachkräfte in Krankenhäusern 2011”, der auf Daten aus 176 Krankenhäusern mit Vergütungsinformationen zu 754 nichtärztlichen Führungskräften sowie 1.660 Ärzten beruht. Ver...
Recht
Das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) enthält eine Vielzahl von Veränderungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Von besonderer Bedeutung für Chefärzte und Krankenhäuser ist, dass mit dem VStG die starren Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung weiter aufgeweicht werden und für niedergelassene Vertragsärzte mehr Möglichkeiten geschaffen werden, in der stationären Versorgung tätig zu werden. Was bedeutet diese neue Konkurrenz für Chefärzte und Kliniken? (Beitrag aus „Chefärzte Brief“ -Ausgabe 1/2012-)...
Recht
Der fünfte Senat des OLG Koblenz (AZ.: 5 Z 601/10) hat sich in dem vorgenannten Beschluss zur Verjährung von Ansprüchen einer Patientin gegenüber deren Ärztin wegen eines Behandlungsfehlers geäußert. Der Senat stellt grundsätzlich darauf ab, dass zur Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VersR 1991, 815 ff.) das Wissen gehört, dass sich in dem Misslingen der ärztlichen Tätigkeit das Behandlungs- und nicht das Krankheitsrisiko verwirlicht habe. Demnach beschloss das OLG Koblenz unter Bezugnahme auf die höchstric...
Recht
Das zahnärztliche Haftungsrecht ist Grundlage unterschiedlicher Konsequenzen für Versäumnisse oder Fehler im Zusammenhang mit der Behandlung. Zu unterscheiden ist die strafrechtliche und die zivilrechtliche Verantwortung des Zahnarztes. Die strafrechtliche Haftung kann im schlimmsten Fall eine empfindliche Strafe sowie den Entzug der Approbation bedeuten. Entsprechend schwerwiegend müssen die Versäumnisse sein, die dem Zahnarzt vorgeworfen werden können. Für eine zivilrechtliche Haftung reichen deutliche geringere Verfehlungen des Zahnarztes aus. Daher liegt hier auch der Schwerpunkt dieses Leitfadens....